fit und munter - Taucher sitzen auf dem Trockenen

fit und munter

Taucher sitzen auf dem Trockenen

Tipp: Vor dem Tauchurlaub unbedingt Versicherungsschutz überprüfen. Bei Tauchunfällen ist medizinische Hilfe durch gesetzliche Krankenkassen nicht gesichert.

Traunstein, 03. August 2009 - Weder ambulant noch stationär ist die Tauchunfallbehandlung in der Druckkammer durch die gesetzlichen Krankenkassen finanziell abgesichert. Gesetzlich versicherte Taucher sollten eine zusätzliche private Krankenversicherung abschließen, um nicht auf den mitunter hohen Kosten einer eventuell erforderlichen Tauchunfallbehandlung sitzen zu bleiben. Auf diese Problematik weisen der Verband Deutscher Druckkammerzentren e.V. (VDD e.V.). und die Taucher-Assistance "aqua med" hin.

Druckkammerbehandlung bei Tauchunfällen international anerkannt / Kostenerstattung in Deutschland unzureichend geklärt

Dr. med. Christian Heiden, Vorstand des VDD, betont, dass die Druckkammerbehandlung bei Dekompressionskrankheiten international anerkannt ist. Die Tauchunfallbehandlung erfolgt nach Behandlungstabellen, die von der US-NAVY entwickelt wurden. In Deutschland wird die Druckkammerbehandlung bei stationärer Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. "Das Krankenhaus kann für seine Behandlung eine Fallpauschale von 608,15 ? abrechnen. Dieser Betrag deckt jedoch schon die Kosten des Krankenhauses kaum ab und gibt diesem zudem keine Möglichkeit, die Behandlung in der von der Klinik unabhängigen Druckkammer zu bezahlen", so Heiden. Vollends auf dem Trockenen sitzt der Taucher bei einer ambulanten Tauchunfallbehandlung, die meistens ausreicht. "Auch ambulant erfolgt keine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse", so der Arzt weiter. Die Behandlungskosten für einen einfachen Tauchunfall ohne Komplikationen können im Ausland ohne weiteres 10.000 Dollar
betragen, in Deutschland werden 1700 Euro bei ambulanter Behandlung als kostendeckend betrachtet. Dies ist nahezu das Dreifache des Krankenkassenbetrags für die stationäre Behandlung.

Privater Versicherungsschutz für Taucher ist ein Muss

Marco Röschmann, Geschäftsführer und medizinischer Leiter von aqua med: "Wichtig ist uns nicht nur die adäquate Versorgung auf Basis unserer ärztlichen Hotline, sondern auch die finanzielle Absicherung für die zum Teil enormen Kosten im Ausland. Was hilft die beste Beratung, wenn der Patient sagen muss: ,Das kann ich mir nicht leisten!" Darum haben wir zu unseren Hotline-Leistungen ein Versicherungspaket integriert, mit dem die Verordnungen unserer Ärzte im Inland, wie im Ausland abgesichert sind." Momentan hilft also nur private Vorsorge. Auch wenn die meisten Tauchgänge unproblematisch verlaufen, empfiehlt Christian Heiden vom VDD allen Tauchern dringend, die eigene Absicherung zu überprüfen. Denn nicht jede private Krankenversicherung und auch längst nicht jede Unfallversicherung oder Auslandsreisekrankenversicherung bieten Schutz für den Fall des Dekompressionsunfalls. Wird er nicht explizit aufgeführt, so ist er meist nicht vorhanden. Wird er angeboten, so muss abgeklärt werden, ob er ausreichend hoch ist. 10 000 Euro sind im Ausland oft nicht einmal genug um selbst die reinen Kammerkosten zu finanzieren.

Ein weiteres Problem, das Tauchmediziner mit Sorge sehen, ist die Versorgungsdichte mit Druckkammern in Deutschland. Die unzureichende Übernahme der Kosten durch die Kassen gefährdet mittelfristig die flächendeckende Versorgung von Tauchunfällen. Hier hilft indes keine private Vorsorge, hier ist das Gesundheitssystem gefragt.


Druckkammern gibt es in ganz Deutschland, sie sind über die Internetseiten des VDD e.V. auf www.vdd-hbo.de direkt auffindbar. Die Erstberatung durch die dortigen Fachärzte ist kostenlos. Tauchtauglichkeitsuntersuchungen sind kostenpflichtig.

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