fit und munter - Medikamente gehören nach Ablauf des Verfalldatums in den Müll

fit und munter

Medikamente gehören nach Ablauf des Verfalldatums in den Müll


Medikamente, deren Verfalldatum abgelaufen ist,
sollten nicht mehr angewendet werden - auch, wenn sie äußerlich
einwandfrei wirken. "Immer wieder behaupten selbsternannte
'Experten', dass man Medikamente auch nach Ablauf des Verfalldatums
ohne Risiko einnehmen könne. Das ist schlicht falsch", sagt Mathias
Arnold, Vizepräsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände. "Es ist falsch, Verfalldaten als bloße Empfehlung
zu betrachten und nur bei äußerlich erkennbaren Qualitätsmängeln, wie
zerbröckelten Tabletten, auf die Einnahme verfallener Arzneimittel zu
verzichten. Abgelaufene Medikamente gehören deshalb in den Müll."

Juristisch ist die Sachlage klar: Die Angabe des Verfalldatums ist
Teil der Zulassung des Arzneimittels. Sie basiert auf umfangreichen
experimentellen Daten des Herstellers. Die Relevanz und
Verbindlichkeit dieser Angabe ist daran erkennbar, dass nach dem
Arzneimittelgesetz ein Arzneimittel die Verkehrsfähigkeit unter
anderem dann verliert, wenn das Verfalldatum überschritten ist.

Auf jeder Medikamentenpackung muss ein Verfalldatum aufgebracht
sein, gekennzeichnet mit der Angabe "verwendbar bis". In der Regel
sind industriell hergestellte Medikamente bis zu fünf Jahren
verwendbar. Wenn eine Packung einmal angebrochen ist, kann sich die
Aufbrauchfrist je nach Präparat auf wenige Wochen verkürzen. Diese
Aufbrauchfrist ist beispielsweise bei Augentropfen zu beachten. Bei
ihnen kann es bei längerer Lagerung zu einer Verunreinigung mit
Bakterien oder Viren kommen, dadurch kann sich das Auge infizieren.

Die Beurteilung von abgelaufenen Arzneimitteln ist selbst für
Apotheker als Arzneimittelexperten in den meisten Fällen nur möglich
nach chemischer Analyse des jeweiligen Medikaments oder
Literaturrecherche zu möglichen Abbauprodukten. Beides ist aufwändig
und der Nutzen dürfte den Aufwand nur in Ausnahmefällen
rechtfertigen. Verlässliche Angaben der Hersteller zu einer Nutzung
von Medikamenten nach Ablauf des Verfalldatums gibt es nur in
Ausnahmefällen.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter
www.abda.de



Pressekontakt:
Dr. Ursula Sellerberg, MSc,
Stellvertretende Pressesprecherin
Tel. 030 40004-134
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
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