fit und munter - Europaweit einheitlicher Schutz vor den Gefahren des Tabaks

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Europaweit einheitlicher Schutz vor den Gefahren des Tabaks

Europaweit einheitlicher Schutz vor den Gefahren des Tabaks

Heidelberg - Aktueller Band der Roten Reihe des Deutschen Krebsforschungszentrums gibt Empfehlungen für den verbesserten Gesundheitsschutz von jugendlichen und erwachsenen Verbrauchern.

Die Europäische Kommission hat die Diskussion um eine Änderung der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37/EG eröffnet. Es geht um die Entscheidung, welche weiteren Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums und zum Jugend- und Verbraucherschutz ergriffen werden müssen. Dazu gibt das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg in seinem aktuellen Report auf Basis des neuesten Forschungsstandes Empfehlungen. Sie richten sich an die Europäische Kommission und plädieren dafür, einheitliche Tabakproduktverpackungen mit großen, bildgestützten Warnhinweisen einzuführen, jegliche Zusatzstoffe in Tabakprodukten zu verbieten sowie uneingeschränkt das Verbot rauchloser Tabakprodukte aufrecht zu erhalten. Karl-Heinz Florenz, Abgeordneter des Europäischen Parlaments, sieht dies als wichtigen Schritt in Richtung Prävention: "Wir müssen alles Menschenmögliche tun, damit unsere Jugend erst gar nicht zum Glimmstängel greift. Des Weiteren unterstütze ich eine Überprüfung der Zusatz- und Aromastoffe, denn hier ist eine europaweite einheitliche Regelung dringend erforderlich."

Verpackungen werden von der Tabakindustrie als Werbeträger genutzt. Mit auffälligem Design machen sie die Verbraucher auf das Produkt aufmerksam und sprechen speziell unterschiedliche Zielgruppen an - vor allem Jugendliche und Frauen. Eine einheitliche Verpackung nimmt der Tabakindustrie diese wichtige Werbemöglichkeit und dient gleichzeitig der Tabakprävention.

Zusatz- und Aromastoffe machen Zigaretten insbesondere für Jugendliche attraktiver, erleichtern das Rauchen und verstärken außerdem das Suchtpotential von Zigaretten. Die Tabakindustrie verwendet für ihre Produkte rund 600 Substanzen von Aromen über Feuchthalte- und Klebemittel bis hin zu Farbstoffen als Zusatzstoffe. Sie machen mindestens rund zehn Prozent des Gesamtgewichts einer Zigarette aus. Zum Schutz der Jugendlichen und der erwachsenen Verbraucher sollten jegliche Zusatzstoffe in Tabakprodukten verboten werden.

In der Europäischen Union - mit Ausnahme von Schweden - ist der Verkauf von rauchlosen Tabakprodukten verboten. Rauchlose Tabakprodukte enthalten Nikotin, machen abhängig und schädigen die Gesundheit. Sie erleichtern vor allem Jugendlichen den Einstieg in die Tabakabhängigkeit. Zum Schutz der Jugend und zum Schutz vor den Gesundheitsgefahren rauchloser Tabakprodukte muss dieses Verbot unbedingt beibehalten werden.

In Deutschland sterben jedes Jahr rund 110 000 Menschen an den Folgen des Rauchens; in Europa sind es mehr als 650 000 Todesfälle infolge des Tabakkonsums. "Dieses große menschliche Leid ist Grund genug, alle gesetzlichen Maßnahmen zu ergreifen, die dabei helfen, den Tabakkonsum zu verringern", sagt Dr. Martina Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum.

Die Publikation und eine Abbildung einer standardisierten Zigarettenpackung in hoher Auflösung kann unter http://www.tabakkontrolle.deheruntergeladen werden. Die Publikation ist auch im Original bei der Pressestelle des Deutschen Krebsforschungszentrums zu beziehen.

Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) ist die größte biomedizinische Forschungseinrichtung in Deutschland und Mitglied in der Helmholtz-Gemeinschaft deutscher Forschungszentren. Mehr als 2.200 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, davon über 1000 Wissenschaftler, erforschen die Mechanismen der Krebsentstehung und arbeiten an der Erfassung von Krebsrisikofaktoren. Sie liefern die Grundlagen für die Entwicklung neuer Ansätze in der Vorbeugung, Diagnose und Therapie von Krebserkrankungen. Daneben klären die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Krebsinformationsdienstes (KID) Betroffene, Angehörige und interessierte Bürger über die Volkskrankheit Krebs auf. Das Zentrum wird zu 90 Prozent vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und zu 10 Prozent vom Land Baden-Württemberg finanziert.


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