Eine kieferorthopädische Gemeinschaftspraxis vom Niederrhein wollte Frau Dr. med. dent. Joana van Straelen aus Rheinberg verbieten, zu ihrer Berufsbezeichnung als Zahnärztin auch den Titel "Master of Science Kieferorthopädie" zu führen. Die Zahnärztin hatte diesen Master nach einem dreijährigen postgradualen Studium an der Donau-Universität Krems mit besonderer Auszeichnung erworben und führt ihn seitdem zur Kennzeichnung ihres Tätigkeitsschwerpunktes. Die Kieferorthopäden fühlten sich durch diese Konkurrenz offenbar bedroht und verlangten von ihr vor Gericht die Unterlassung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diesem Treiben jetzt ein Ende gesetzt und der Zahnärztin zu ihrem Recht verholfen. Die Richter stellten fest, dass Kieferorthopäden kein Monopol auf die Bezeichnung "Kieferorthopädie" haben. Bei der Vielfalt von Kennzeichnungen, die es auf dem Gesundheitsmarkt gibt, kann erwartet werden, dass Patienten sich über die Bedeutung einer in Rede stehenden Spezialisierung informieren und bewusst entscheiden, welchem Arzt sie ihr Vertrauen schenken.