Thema: München, November 2009 – Knapp drei Jahre nach Inkrafttreten der Lärm- und Vibrations-
Arbeitsschutz-Verordnung, kurz „LärmVibrationsArbSchV“, und über 80 Jahre nach der
offiziellen Anerkennung der berufsbedingten Schwerhörigkeit ist sie immer noch die Nummer
Eins der statistisch erfassten Berufskrankheiten.
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