
Das Thema Rente beschäftigt nicht nur die neue Regierungskoalition, sondern auch Menschen, die es in Zukunft betreffen wird. So soll das Rentenniveau stabil gehalten werden, das gesetzliche Rentensystem erweitert und auf eine teilweise Kapitaldeckung umgestellt werden und zusätzlich soll eine Reform der privaten Altersvorsorge vonstattengehen. Auch die sogenannte Aktienrente ist beschlossene Sache. Wie sicher wird also der neue Weg sein? Und wie kann man selbst vorsorgen?

Anpassung des Rentensystems
Ausgezahlt wird die Rente seither nach dem Umlageverfahren, was nichts anderes bedeutet, dass Beiträge, die von Arbeitnehmern jetzt eingezahlt werden, direkt an aktuelle Rentner fließt. Nun soll in eine teilweise Kapitaldeckung eingestiegen werden, das heißt ein Teil der eingezahlten Beiträge wird nicht sofort ausgezahlt, sondern in Aktien angelegt werden. Die Vereinbarung sieht vor, dass ein global ausgerichteter Fonds gegründet wird, der durch eine unabhängige öffentlich-rechtliche Institution patent verwaltet wird. Läuft der Fonds, so fließt ein Teil der Rendite an die Rentner.
Um das Rentenniveau zukunftsfähig zu sichern, soll überdies die deutsche Rentenversicherung die vorhandenen Reserven selbst investieren können. Es wird natürlich Zeit in Anspruch nehmen bis dies so auch funktioniert. Zur Überbrückung muss der Staat rund 10 Millionen Euro im Jahr 2022 zuschießen, was aus Steuergeldern erfolgt.
Was bedeutet Aktienrente?
Die sogenannte Aktienrente stellt eine Erweiterung zur Rentenversicherungsrefom dar. So sollen Arbeitnehmer von sich aus einen Teil ihres Bruttogehalts in einen öffentlich begründeten Fonds einzahlen können und eine Abwahlmöglichkeit soll eingeschlossen werden. Geprüft werden soll die gesetzliche Anerkennung von privaten Anlageprodukten sowie der Sparerpauschbetrag erhöht werden. Eine private Altersvorsorge in Form von Aktien kann zukünftig also lukrativ werden. Wie man am besten in Aktien investiert, kann man hier https://kryptoszene.de/aktien-kaufen/in-amazon-investieren/ nachlesen.
Was muss ich als Arbeitnehmer oder Rentner nun beachten?
Ist man der persönlichen Altersvorsorge zufrieden, braucht man erstmal nichts zu machen. Die Umstellung des Systems wird automatisch über die Bühne gehen und betrifft in erster Linie die Deutsche Rentenversicherung. Ältere Riesterverträge erhalten Bestandsschutz. Sowie die Einführung der Aktienrente erfolgt ist, kann es lohnend sein, die Ohren zu spitzen, denn eine Rentenversicherung mit Kapitaldeckung heißt nicht, dass auf die private Altersvorsorge verzichtet werden kann, denn es warten mit Aktienrente und der Anerkennung anderer Vorsorgealternativen neue Möglichkeiten. Dies betrifft vor allem Geringverdiener sowie ältere Arbeitnehmer, die am Aktienmarkt bessere Renditen erreichen können als mit einem Riestervertrag.
Steigt durch das neue System die Rente?
Ob Renten durch das neue System steigen, bleibt abzuwarten, denn das grundsätzliche Ziel ist, das Rentenniveau nicht abzusenken. Durch Überalterung und die höhere Lebenserwartung in der Gesellschaft krankt das altbewährte Umlagesystem.
Muss nun nicht mehr privat vorgesorgt werden?
Gewiss doch, denn die private Altersvorsorge soll gestärkt und nicht abgeschafft werden. Allerdings soll es eine Anpassung zum aktuellen Niedrigzinsniveau geben, was bedeutet, dass auch Kapitalanlagen mit besseren Renditen als formale Altersvorsorge angesehen werden. Bislang stehen ETF-Sparpläne rechtlich schlechter da als weniger lohnenswerte Riesterverträge. Dadurch kann Jobcenter ALG II-Empfänger zwingen, ETFs oder Depots aufzulösen, bevor Leistungen fließen. Private Vorsorge lohnt sich auch aus gesundheitlicher Sicht, denn die Behandlung der ein oder anderen Alterskrankheit kostet unter Umständen viel Geld. Somit lohnt sich die private Altersvorsorge doppelt.