fit und munter - PIP-Brustimplantate: Mehrere deutsche Gerichte weisen zahlreiche weitere Klagen gegen TÜV Rheinland LGA Products GmbH ab

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PIP-Brustimplantate: Mehrere deutsche Gerichte weisen zahlreiche weitere Klagen gegen TÜV Rheinland LGA Products GmbH ab


Das Landgericht Gera, das Landgericht Essen und das
Landgericht Darmstadt haben zahlreiche Klagen gegen die TÜV Rheinland
LGA Products GmbH ("TRLP") abgewiesen. Damit haben mehrere deutsche
Landgerichte weitere Klagen gegen TRLP im Zusammenhang mit
Brustimplantaten von Poly Implant Prothèse ("PIP") für unbegründet
gehalten. Die Urteile der Landgerichte Gera, Essen und Darmstadt
bestätigen, dass die TRLP ihre Pflichten als Benannte Stelle nicht
verletzt hat.

Zuletzt, am 22. Juni 2017, kam auch der Bundesgerichtshof ("BGH")
zu demselben Ergebnis. Nach der Entscheidung des BGH war die TRLP
"nach den revisionsrechtlich nicht zu beanstandenden Feststellungen
des Berufungsgerichts nicht verpflichtet, unangemeldete Inspektionen
durchzuführen, Produkte zu prüfen und/oder Geschäftsunterlagen zu
sichten, da keine Hinweise vorlagen, die darauf hindeuteten, dass
möglicherweise die Anforderungen der Richtlinie 93/42/EWG nicht
erfüllt waren".

PIP hatte die zuständigen französischen Marktüberwachungsbehörden
und TRLP als so genannte Benannte Stelle jahrelang systematisch
betrogen. Die betrügerischen Handlungen von PIP waren für TRLP nicht
erkennbar und hätten mit den Mitteln, die einer privaten Benannten
Stelle von Rechts wegen zustehen, nicht aufgedeckt werden können.
TRLP ist hierfür nicht verantwortlich.

Dies haben bereits andere deutsche Gerichte bestätigt, zuletzt der
BGH mit dem oben erwähnten Urteil vom 22. Juni 2017. Auch in
Frankreich haben das Berufungsgericht in Aix-en-Provence am 2. Juli
2015 und das Landgericht Paris am 29. September 2014 jegliche Haftung
von TRLP zurückgewiesen. Das Landgericht Marseille hatte im Rahmen
eines Strafverfahrens in Frankreich zudem bereits am 10. Dezember
2013 die Verantwortlichen von PIP wegen Betruges zulasten der
betroffenen Frauen sowie zulasten von TRLP zu teilweise mehrjährigen
Haftstrafen verurteilt. Das Berufungsgericht in Aix-en-Provence hat
diese Verurteilung am 2. Mai 2016 bestätigt.

Zum Hintergrund: PIP hat vorsätzlich Silikon-Brustimplantate unter
- zumindest zeitweiser - Verwendung einer nicht-deklarierten
Silikonfüllung hergestellt. PIP hat TRLP getäuscht und stets
vorgegeben, ausschließlich das gegenüber TRLP deklarierte Silikon als
Rohmaterial verwendet zu haben. PIP hat den Prüfern der TRLP
vollständige Unterlagen (z.B. das Design Dossier,
Chargendokumentation, Produktionsanweisungen) über die angebliche
Verwendung des deklarierten Silikons zur Verfügung gestellt.
Sämtliche Hinweise auf die Verwendung abweichender Rohmaterialien hat
PIP systematisch verschleiert.

Mittels eines groß angelegten und komplexen Betruges hat PIP alle
beteiligten Kreise getäuscht - an erster Stelle die Patientinnen,
aber auch die Gesundheitsbehörden und TRLP. Nach Bekanntwerden des
Betruges von PIP Ende März 2010 hat TRLP die Zertifikate für PIP
ausgesetzt.

TRLP hat größtes Verständnis für die Sorge von Patientinnen mit
PIP-Implantaten und teilt das Interesse der Frauen an einer
umfassenden Aufklärung der kriminellen Handlungen von PIP. Deshalb
hatte TRLP auch Strafanzeige gegen PIP und die dort handelnden
Personen gestellt.



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Hartmut Müller-Gerbes, Presse, Tel.: +49 2 21/8 06-4355
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