fit und munter - Pflegenotstand: Spahn rechnet trotz neuem Gesetz nicht mit schnellen Verbesserungen / Untergrenze führt teilweise zu Personalverlagerungen

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Pflegenotstand: Spahn rechnet trotz neuem Gesetz nicht mit schnellen Verbesserungen / Untergrenze führt teilweise zu Personalverlagerungen




Sperrfrist: 18.04.2019 06:00
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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) rechnet trotz des seit
1. Januar geltenden Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes nicht mit einer
schnellen Verbesserung der Situation für Patienten und Pflegekräfte.

Auf Anfrage der Redaktion "rbb24 Recherche" und der "Berliner
Zeitung" teilte das Ministerium mit, dass erst mit der für 2020
geplanten Einführung individueller Pflegebudgets für die
Krankenhäuser strukturelle und organisatorische Fortschritte zu
erwarten seien. Mit einem "abrupten Anstieg der
Pflegepersonalbesetzung zum Jahresbeginn" sei nicht zu rechnen
gewesen.

Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurden Personaluntergrenzen
für besonders pflegeintensive Bereiche in den Krankenhäusern
vorgeschrieben. Die Untergrenzen gelten für Intensivstationen,
geriatrische und kardiologische Stationen sowie die Unfallchirurgie.
Die zusätzlichen Personalkosten werden den Krankenhäusern von den
Krankenkassen vollständig erstattet.

Bei der Festlegung des Personaluntergrenzen orientiert sich das
Gesetz jedoch an den unteren 25 Prozent der Krankenhäuser.

Im Alltag führt dies zu keinen nennenswerten Verbesserungen, wie
Manuel Götze, stellvertretender Pflegedirektor des Städtischen
Klinikums Brandenburg an der Havel, feststellt: "Die Belastung der
Mitarbeiter hat sich durch die Untergrenzen nicht verringert." Um die
Situation für die Beschäftigten zu verbessern, will das Klinikum
jetzt innerhalb von zwei Jahren 80 zusätzliche Pflegekräfte
einstellen. Dafür hat es mit ver.di einen entsprechenden
Haustarifvertrag ausgehandelt. Die Personalkosten werden in solchen
Fällen seit der Verabschiedung des Gesetzes von den Krankenkassen
getragen.

Nach Informationen von "rbb24 Recherche" und "Berliner Zeitung"
führt das neue Gesetz aber auch zu Verdrängungen in anderen
Pflegebereichen. Anonym berichtet der Betriebsrat eines Berliner
Krankenhauses, dass in seinem Unternehmen Personal aus anderen
Stationen abgezogen wurde, um die Untergrenze auf den relevanten
Stationen einzuhalten. Dadurch erhöhte sich die Belastung für
Pflegekräfte auf den übrigen Stationen. Nach seinen Angaben kam es in
diesem Zusammenhang im ersten Quartal 2019 bereits zu 140
Gefährdungsanzeigen.



Pressekontakt:
Rundfunk Berlin-Brandenburg
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