fit und munter - Notfallsanitäter-Ausbildung: Praxisbezug erhalten / Feuerwehr-Experten bei Anhörung Gesundheitsausschuss des Bundestages

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Notfallsanitäter-Ausbildung: Praxisbezug erhalten / Feuerwehr-Experten bei Anhörung Gesundheitsausschuss des Bundestages


"Praktische Kompetenz muss auch weiterhin in der
Ausbildung vorherrschen!", hat Dr. Jörg Schmidt, Experte des
Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), bei der Anhörung zur Novellierung
des Notfallsanitätergesetzes im Gesundheitsausschuss des Deutschen
Bundestages erklärt.

Dr. Schmidt (Feuerwehr Köln), der bei den deutschen
Berufsfeuerwehren für den Rettungsdienst verantwortlich ist, war
gemeinsam mit DFV-Vizepräsident Ludwig Geiger und Thomas Lembeck
(Feuerwehr Essen) eingeladen worden, um im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz über Notfallsanitäter die Position
der Feuerwehren darzustellen. Diese Ausbildung soll künftig den
Rettungsassistenten ablösen. Die deutschen Feuerwehren begrüßen
prinzipiell die langersehnten Grundaussagen zu den Aufgaben des
Notfallsanitäters und das Ziel der höheren Qualifizierung des
Berufsbildes.

Der Praxisbezug in der Ausbildung ist jedoch ein zentraler Punkt
der grundlegenden Stellungnahme des Deutschen Feuerwehrverbandes und
der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF): Im
bisherigen Gesetzesentwurf ist eine Akademisierung der Ausbilder
vorgesehen. "Bis zur validierten Etablierung akademisierter
Ausbildungsqualifikationen sind Lehrkräfte mit
Notfallsanitäter-Beruf, Arbeits- und Einsatzerfahrung sowie einer
Pädagogik-Fortbildung sachgerechter und geeigneter", erläuterte
Schmidt im Plenum. Die Eignung als Ausbilder müsse ähnlich wie bei
der Meisterausbildung im Handwerk aus den Fachaufgaben im
Ausbildungsziel abgeleitet werden.

"Doppelausbildung vermeiden"

Wichtig ist für die Feuerwehren auch, dass Doppelausbildungen
vermieden werden: Bereits absolvierte, identische Inhalte aus der
Rettungssanitäter- oder Rettungsassistentenausbildung müssen
bundesweit einheitlich anerkannt werden. "Eine offene Regelung würde
hier zu uneinheitlichen Verfahren im Bundesgebiet führen - je
nachdem, ob die Länder eine Regelung treffen oder es im kommunalen
Ermessen belassen", warnte Dr. Schmidt, der auch den Arbeitskreis
Rettungsdienst in der AGBF leitet. Im Rahmen der Expertenanhörung
schloss sich der Vertreter der Gewerkschaft komba der DFV-Auffassung
an.

"Es ist wichtig, dass der Deutsche Feuerwehrverband bei derartigen
Anhörungen als Fachverband kompetent vertreten ist. So können wir die
Belange der Feuerwehren im Rettungsdienst in den politischen
Entscheidungsprozess einbringen", erklärte DFV-Vizepräsident Ludwig
Geiger. Die deutschen Kommunen und ihre Feuerwehren beschäftigen mehr
als 16.000 Rettungsassistenten (40 Prozent der Berufsgruppe) und
bilden an mehr als 27 Rettungsassistentenschulen fast 1.000
Rettungsassistenten pro Jahr aus. Damit sind die deutschen Kommunen
und ihre Feuerwehren seit mehr als 110 Jahren eine der Hauptsäulen
des Rettungsdienstes in Deutschland.

Weitere Informationen zur Debatte sowie die gemeinsame Position
gibt es online: www.feuerwehrverband.de/novelle-berufsbild-rettd.html



Pressekontakt:
Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sönke Jacobs
Telefon: 030-28 88 48 800
Fax: 030-28 88 48 809
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