fit und munter - Montgomery: Mit GKV-VStG wurde die Grundlage für weitere Reformen geschaffen

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Montgomery: Mit GKV-VStG wurde die Grundlage für weitere Reformen geschaffen


"Es ist gut, wenn eine Bundesregierung ihrer
ureigensten Aufgabe nachkommt und Politik gestaltet, statt immer nur
an den Sparschrauben unseres Gesundheitswesens zu drehen. Bei aller
Kritik an einzelnen Bestimmungen erkennen wir deshalb an, dass die
Koalition mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz zumindest den Versuch
unternommen hat, dieser Verantwortung gerecht zu werden und erstmals
ernsthafte Schritte gegen den Ärztemangel und für eine bessere
Versorgung der Patienten in unserem Land eingeleitet hat." Dies
erklärte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Frank Ulrich
Montgomery, anlässlich der morgigen abschließenden Lesung des
GKV-Versorgungsstrukturgesetzes (GKV-VStG) im Deutschen Bundestag.
Das Gesetzespaket sei in Teilen geeignet, mehr Ärztinnen und Ärzte zu
einer Tätigkeit in strukturschwachen Gebieten zu motivieren und die
verschiedenen Versorgungsbereiche besser miteinander zu verzahnen.
"Gelöst sind die Probleme damit aber noch lange nicht. Es wurde die
Grundlage geschaffen, auf der Bund und Länder bei kommenden Reformen
aufbauen können - nicht mehr und nicht weniger", sagte der
BÄK-Präsident.

Positiv hob Montgomery die im Gesetz vorgesehenen monetären und
nicht-monetären Anreize für eine Niederlassung in strukturschwachen
Regionen hervor. Verbesserungsbedarf sieht er hingegen unter anderem
bei der weiteren Ausgestaltung der ärztlichen Bedarfsplanung. Die
jetzigen Bedarfsplanungsregelungen stammten aus der Zeit der
Ärzteschwemme und seien für die gegenwärtigen Rahmenbedingungen
gänzlich ungeeignet. Mit dem GKV-VStG werde zwar mit größeren
Gestaltungsspielräumen vorsichtig nachjustiert. Ausreichend sei dies
jedoch nicht. "Wir brauchen eine klar patientenzentrierte
Flexibilisierung der Planungsbereiche und eine sektorenübergreifende
Bedarfsplanung. Dazu müssen die nur optional vorgesehenen
Steuerungsgremien auf Landesebene obligatorisch eingeführt und die
Landesärztekammern als vollwertige Mitglieder beteiligt werden",
forderte Montgomery. Nur die Ärztekammern verfügten über die
sektorenübergreifende Expertise und nähmen aufgrund ihrer
Nichtbeteiligung an den jeweiligen Versorgungsverträgen eine neutrale
Position ein. Der BÄK-Präsident forderte die Länder auf, die
Ärztekammern bei der Zusammensetzung der Gremien zu berücksichtigen -
auch wenn diese im Gesetz nicht explizit genannt würden.

Grundsätzlich begrüßt die Ärzteschaft auch die Einführung einer
neuen sektorenübergreifenden ambulanten spezialfachärztlichen
Versorgungsebene. Kritisch sieht Montgomery aber die vorgesehene
Ausgestaltung des neuen Versorgungsbereichs durch den Gemeinsamen
Bundesausschuss. Der BÄK-Präsident plädiert für eine Vertragslösung
der Selbstverwaltungspartner unter Einbeziehung der
Bundesärztekammer. "Dadurch kann man besser und auch schneller die
Angebote der ambulanten und stationären Versorgung koordinieren und
einen Einstieg in einen tatsächlich sektorenverbindenden
Versorgungsbereich schaffen." Positiv hob Montgomery die durch
entsprechende Änderungen an dem ursprünglichen Gesetzentwurf
vorgenommene Begrenzung des Katalogs der Paragraph 116b-Leistungen
bei Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen auf schwere
Verlaufsformen hervor. Als richtig bezeichnete er es auch, dass die
Koalition zunächst das ambulante Operieren aus dem Regelungsbereich
des Paragraph 116b herausgenommen hat. Dadurch werde möglichen
Mengenausweitungen entgegengewirkt.



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