fit und munter - Qualitätsvereinbarung stellt Einhaltung von Standards bei kathetergestützten Aor

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Qualitätsvereinbarung stellt Einhaltung von Standards bei kathetergestützten Aor

Qualitätsvereinbarung stellt Einhaltung von Standards bei kathetergestützten Aortenklappenimplantationen sicher

(Berlin, 26.8.2011) Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG) eine Vereinbarung zur Qualitätssicherung für die sogenannte kathetergestützte Aortenklappenimplantation entwickelt. Die kathetergestützte Aortenklappenimplantation ist eine neue Therapieoption für Patienten, die an einer Verengung der Aortenklappe erkrankt sind und für die aufgrund gravierender Begleiterkrankungen die ansonsten bewährte herzchirurgische Aortenklappenoperation mit Einsatz der Herz-Lungen-Maschine nicht infrage kommt. Die entwickelte Qualitätsvereinbarung wird der vdek zukünftig auf freiwilliger Basis mit Krankenhäusern abschließen, die kathetergestützte Aortenklappenimplantationen durchführen möchten. Mit der Vereinbarung soll vor allem die richtige Indikationsstellung, die Einhaltung geltender Qualitätsstandards sowie die Beteiligung an anerkannten Qualitätssicherungsverfahren sichergestellt werden.

"Wir wollen, dass unsere Versicherten von neuen Therapieverfahren profitieren. Dabei ist uns wichtig, dass die Patientensicherheit gewährleistet ist und die zwingend erforderlichen Qualitätsstandards in jedem Fall eingehalten werden. Mit der Qualitätsvereinbarung garantieren die teilnehmenden Krankenhäuser unseren Versicherten die Einhaltung dieser Anforderungen", erläuterte Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des vdek, das Ziel der Vereinbarung.

Hintergrund für die entwickelte Vereinbarung ist der stark steigende Einsatz von kathetergestützten Aortenklappenimplantationen in Deutschland. So hatten 2006 lediglich zwei Krankenhäuser kathetergestützte Aortenklappenimplantationen durchgeführt, 2010 waren es schon mehr als 80. Das Verfahren wird inzwischen in Deutschland häufiger durchgeführt als in jedem anderen Land der Welt. "Diese Entwicklung gilt es von Beginn an wissenschaftlich zu begleiten, um nachvollziehen zu können, ob in jedem Fall die für den Patienten beste Behandlungsmethode eingesetzt wird. Deshalb begrüßen wir die Initiative des vdek zur Vereinbarung und den darin enthaltenen konkreten Vorgaben zur Einhaltung von Qualitätsstandards", sagte DGTHG-Geschäftsführer Andreas Beckmann.

Die Krankenhäuser verpflichten sich mit der Qualitätsvereinbarung unter anderem dazu, dass die Entscheidung, ob eine konventionelle Herzklappenoperation oder die kathetergestützte Aortenklappenimplantation infrage kommt, stets von Herzchirurgen und Kardiologen gemeinsam getroffen wird. Für die kathetergestützte Aortenklappenimplantation müssen darüber hinaus die notwendige apparative Ausstattung und entsprechend qualifiziertes Personal vor Ort zur Verfügung stehen. Ferner sollen mit Einwilligung der Patienten die Behandlungsdaten in das Deutsche Aortenklappenregister (www.aortenklappenregister.de>) eingebracht werden, um wissenschaftlich fundierte Aussagen über die Einsatzgebiete und -erfolge der kathetergestützten Aortenklappenimplantation treffen zu können.


Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)

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Tel.: 0 30 / 2 69 31-12 00
E-Mail:
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10117 Berlin
Pressestelle:
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Tel.: 03 34 39 / 1 87 46
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