fit und munter - Patienten bei spezialisierter Versorgung in den Mittelpunkt stellen - MB kritisi

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Patienten bei spezialisierter Versorgung in den Mittelpunkt stellen - MB kritisi


"Neue Versorgungsformen müssen den spezifischen
Bedürfnissen der Patienten entsprechen und nicht dem Interesse der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach exklusiver
Versorgungssteuerung. Wir brauchen keine neuen Grenzziehungen,
sondern mehr Kooperation und Integration der ärztlichen Leistung in
Praxis und Krankenhaus", kommentierte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender
des Marburger Bundes, jüngste Forderungen der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung, die ambulante Erbringung spezialisierter
fachärztlicher Leistungen am Krankenhaus nur mit Überweisung durch
einen niedergelassenen Vertragsarzt zu gestatten. "Der ganze Ansatz
der geplanten ambulanten spezialisierten fachärztlichen Versorgung
ist nur dann sinnvoll, wenn dadurch eine bessere,
sektorenübergreifende Verzahnung fachärztlicher Leistungen erreicht
wird. Leitprinzip für die konkrete Ausgestaltung der gesetzlichen
Regelungen muss die Optimierung der Patientenversorgung bei freiem
Arztwahlrecht sein. Dabei darf nicht eine Konkurrenz zwischen den
verschiedenen Organisationsformen die Versorgungswirklichkeit prägen,
notwendig sind vor allem Integration und Kooperation. Diesem Ziel
muss auch die Gestaltung der Überweisungswege folgen", sagte Henke.
Der Vorsitzende des Marburger Bundes zeigte sich offen für eine
Überprüfung des Indikationskataloges, der auch ihm im derzeitigen
Paragrafen 116b SGB V zu weit gefasst erscheine.

Der Marburger Bund stimme ausdrücklich der Einschätzung im
Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein
Versorgungsstrukturgesetz zu, dass die qualitativ hochwertige
Diagnostik und Behandlung komplexer, oftmals schwer behandelbarer
Krankheitsbilder die Expertise hochqualifizierter Spezialisten,
spezielles medizinisches Wissen, interdisziplinäre Kooperation und
damit verbunden auch eine spezialisierte Infrastruktur erfordern.
"Angesichts der hohen Bedeutung, die der neuen ambulanten
spezialisierten fachärztlichen Versorgung zukommt und im Hinblick auf
den erkennbaren Koordinierungsbedarf halten wir die Einbeziehung
ärztlichen Sachverstandes, ausdrücklich auch krankenhausärztlichen
Sachverstandes, für zwingend erforderlich. Die Ärztekammern als
neutrales Bindeglied zwischen den einzelnen Versorgungsebenen müssen
daher in entsprechende Entscheidungsprozesse stärker als bisher
regelhaft einbezogen werden", forderte der MB-Vorsitzende.



Pressekontakt:
Marburger Bund Bundesverband, Hans-Jörg Freese (Pressesprecher),
Tel. 030/746846-41, mobil: 0162 2112425
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