fit und munter - Krankenhausgesetz - GRÜNE: Gute Stichwortsammlung, leider ohne Substanz

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Krankenhausgesetz - GRÜNE: Gute Stichwortsammlung, leider ohne Substanz

Krankenhausgesetz - GRÜNE: Gute Stichwortsammlung, leider ohne Substanz

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht gute Ideen im Vorschlag für das neue Krankenhausgesetz, ist aber enttäuscht über die Planlosigkeit mit der die Landesregierung diese Ideen umsetzen will. Kordula Schulz-Asche, gesundheitspolitische Sprecherin der GRÜNEN stellt dazu fest: "Die Krankenhäuser stehen vor weitreichenden Herausforderungen, von der Finanzierung bis zum demographischen Wandel. Dafür brauchen sie verlässliche und klare Rahmenbedingungen. In diesem Sinne enthält der Gesetzentwurf der Landesregierung einige interessante Ideen, deren Umsetzung aber weitgehend in den Sternen steht. Unsere Krankenhäuser brauchen keine Horoskope, sondern handfeste Rahmenbedingungen um für die Zukunft gerüstet zu sein". Exemplarisch hierfür stehe der Plan die Bettenzahl der Krankenhäuser als Planungsgröße abzuschaffen. "Das wäre sicherlich eine interessante Idee, bliebe der Gesetzentwurf nicht jede Antwort auf alternative Leitlinien einer guten Krankenhausversorgung schuldig".

Ein zentrales Anliegen des Krankenhausgesetzes müsse der Erhalt von kommunalen Krankenhäusern sein. Der Erhalt dieser Krankenhäuser werde weitgehend davon abhängen, inwieweit diese miteinander und mit Versorgungsangeboten des ambulanten, teil-stationären und rehabilitativen Bereichs kooperieren, so Schulz-Asche. "Wie wir aus Erfahrung der Kliniken Werra-Meißner und Kassel wissen, steht der besseren Vernetzung und regionalen Kooperation von kommunalen Krankenhäusern das derzeitige Kartellrecht entgegen. Ohne bessere Zusammenarbeit haben aber die kommunalen Krankenhäuser keine Chance im Wettbewerb mit nationalen oder sogar internationalen privaten Klinikkonzernen zu bestehen".

Gerade wenn man mehr Freiräume schaffen wolle, müsse man auch sagen, welches die Qualitätsstandards seien: "Im Mittelpunkt der Versorgung muss der Mensch stehen - und deshalb muss klar sein, was unter bester Versorgung zu verstehen ist. Hier bleibt die Landesregierung völlig vage. Dies gilt beispielsweise für die unzureichenden Regelungen im Bereich der Krankenhaushygiene sowie die fehlende Antwort auf Standards von ärztlicher und pflegerischer Versorgung im Stationsdienst".


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