fit und munter - Optimaler Atemschutz bei Gefahr durch Hantavirus

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Optimaler Atemschutz bei Gefahr durch Hantavirus

Starke Mäusepopulationen verursachen Zunahme von Hantavirus-Infektionen. Bei potentiellen Kontakten zu Mäusen und deren Ausscheidungen in Haus, Hof, Garten, Feld, Wald usw. ist die Verwendung von geeigneten Atemschutzmasken ratsam.
Voraussetzung für wirkungsvollen persönlichen Schutz vor Hantaviren ist die Kenntnis der Übertragungswege.
Nach bisherigem Wissensstand wird das Hanta-Virus überwiegend durch Ausscheidungen (Kot, Urin und Speichel) der Rötelmaus verbreitet. Dabei erfolgt die Infektion über das Einatmen von erregerhaltigem Staub.
Kontakte zu Mäusen und deren Exkrementen sollten vermieden werden. Bei Säuberungen von Keller, Schuppen, Dachboden oder in Waldnähe befindlichen Örtlichkeiten ist die Verwendung von Atemschutzmasken (Filtrierende Halbmasken oder Halbmasken mit Partikelfilter) empfehlenswert.


Atemschutzmasken versus Mundschutz:
So genannte „Filtrierende Halbmasken“ unterliegen den strengen Kriterien der Europa-Norm EN149.
Das Regelwerk klassifiziert partikelfiltrierende Halbmasken in die Filterkategorien FFP1, FFP2 und FFP3 (FFP=Filtering Face Piece). Die Mindestfilterleistungen der filtrierenden Halbmasken betragen:
FFP1: 80%, FFP2: 94%, FFP3: 99%. Da eine Atemschutzmaske nie 100% dicht sitzt, sind weitere Durchlassraten, aufgrund von Gesichtsleckagen, zu berücksichtigen.

Medizinische Mund-Nasen-Schutze (MNS) sind zum Schutz von Patienten konzipiert, insbesondere in OP-Bereichen. Die Verwender von MNS, wie Ärzte und Pflegekräfte unterstellen dem MNS irrtümlicherweise oft auch eine Schutzwirkung für sich selbst. Allerdings sind diese MNS, Mundschutz-, OP- oder Hygiene-Masken, welche nicht einmal die Anforderungen der Atemschutzfilterklasse FFP1 erreichen, als Schutz gegen "Hanta" oder andere Viren als gänzlich ungeeignet anzusehen. Dies zeigten Studien des Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) von 1995 und 2006.

Vergleicht man Mundschutz- und FFP-Masken, so ist der oft mangelhafte Dichtsitz von MNS am Gesicht des Trägers sofort offensichtlich.

Welche Atemschutzmaske schützt wirkungsvoll?
Signifikanten Schutz erreichen filtrierende Halbmasken der Filterklassen FFP2 und FFP3. Zu berücksichtigen ist ferner, dass bei einer FFP2 Maske die maximal zulässige Gesamtleckage bis zu 8 %, bei FFP3-Masken maximal 2 % betragen darf.

Alleine diese Werte zeigen, dass Atemschutzmasken keinen 100%igen Schutz vor Infektion gewährleisten können, jedoch helfen Sie das Erkrankungsrisiko zu reduzieren.

Entscheidend für die Schutzwirkung sind neben der Filterklasse, die Abdichtung des Gesichtsfeldes, konsequentes Trageverhalten, genaues Beachten der Herstellerinformationen und berufgenossenschaftlichen Regeln sowie hygienisches Verhalten (z.B. filtrierende Halbmasken gegen Mikroorganismen, wie Hanta-Viren, nur einmal zu verwenden).

Vorschriften zum Atemschutz bei Infektionsgefahr:
Bei berufsmäßiger Verwendung von Atemschutz ist in Deutschland die Berufsgenossenschaftliche Regel BGR 190 maßgeblich.

Das in Deutschland vorherrschende Hantavirus (Typ Puumala) gehört zur Risikogruppe 2 der Biologischen Arbeitsstoffe.

Zum Schutz gegen Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2 sind laut BGR 190 Masken der Filterklasse FFP2 einzusetzen.

Insofern ist für jede berufsbedingte Nutzung von Atemschutz bei Gefährdung durch Hanta-Viren eine FFP2-Atemschutzmaske zu verwenden.

Für die konkrete Beseitigung von toten Mäusen, Mäuseausscheidungen und die anschließende Säuberung empfiehlt das Robert-Koch-Institut gar die Verwendung einer FFP3-Atemschutzmaske.

Besondere Einsatzkriterien von FFP-Masken:
Mit zunehmender Filterklasse erhöht sich der Atemwiderstand, welcher speziell bei längerer Tragezeit und körperlich anstrengender Tätigkeit als wesentlicher Faktor bei der Auswahl von Atemschutzmasken in Betracht zu ziehen ist.

Bei gewerblicher Anwendung und längerer Tragedauer, als 30 Minuten täglich, sind spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge-Untersuchungen (G26) obligatorisch. Ferner gelten folgende Tragezeit-Begrenzungen (gemäß BGR 190):

Filtrierende Halbmaske ohne Ausatemventil: 75 Min. – dann 30 Min. Erholung (5 Einsätze pro Schicht)
Filtrierende Halbmaske mit Ausatemventil: 120 Min. – dann 30 Min. Erholung (3 Einsätze pro Schicht)

Bei der Verwendung von Masken ohne Ausatemventil dürfen pro Woche nur vier Schichten gearbeitet werden, während bei Ventil-Masken fünf Schichten erlaubt sind.

Grundsätzlich ist der Einsatz von Ventil-Masken vorteilhafter, weil die warme, feuchte Ausatemluft schneller entweichen kann und der Atemwiderstand geringer ist. Speziell bei längerer Tragedauer macht sich der Unterschied zu Masken ohne Ventil deutlich bemerkbar.
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