fit und munter - Illegales Online Glücksspiel: Spielverluste können rückgefordert werden

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Illegales Online Glücksspiel: Spielverluste können rückgefordert werden




- Online Glücksspiel in Deutschland, mit Ausnahme Schleswig-Holstein, bislang illegal
- Auch neuer Glücksspielstaatsvertrag bringt keine generelle Legalisierung, sondern lediglich ein Lizenzsystem
- Rückforderung von Spielverlusten zumindest für die letzten drei Jahre möglich
- Prozessfinanzierer AdvoFin ermöglicht risikolose Rückforderung
- 150 Verfahren mit Gesamtstreitwert von 10 Mio. Euro bereits anhängig

Frankfurt (ots) - Auch wenn man dies aufgrund der zahlreichen Angebote nicht erwartet, Online Glücksspiel - Online Casinos, Online Poker sowie virtuelle Automatenspiele - ist in Deutschland mit Ausnahme von Schleswig-Holstein bislang verboten. Schätzungen zufolge werden in Deutschland täglich mehr als 4 Millionen Euro beim Online Glücksspiel verspielt. Der Großteil davon bei den vielen illegalen Glücksspielanbietern, die man oft aus der Werbung kennt. Der Trend zum Online Glücksspiel wurde durch die Corona-Pandemie noch zusätzlich verstärkt.

Mit 1. Juli tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft, mit dem bisher verbotenes Online Glücksspiel im Rahmen eines Lizensierungssystems erstmals bundesweit erlaubt werden soll. Stefan Bohar, Vorstandsmitglied AdvoFin: "Nutzer der bislang illegalen Angebote können ihre Spielverluste zumindest für die vergangenen drei Jahre zurückfordern. Daran ändert auch der neue Glücksspielstaatsvertrag nichts. Anbieter die unter den neuen Regeln keine deutsche Lizenz erhalten, bleiben auch weiterhin illegal. Von einer generellen Legalisierung des Online Glücksspiels in Deutschland kann daher keine Rede sein."

Der Prozessfinanzierer AdvoFin hat die Rechtslage genau analysieren lassen und bietet seit September 2020 allen Geschädigten, die durch ihre Glücksspielaktivitäten bei in Deutschland illegalen Online Casinos einen Verlust erlitten haben, die Möglichkeit, ihre Verluste kosten- und risikolos zurückzufordern. Aktuell werden in Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten bundesweit 150 Verfahren mit einem Streitwert von rund 10 Millionen Euro finanziert. AdvoFin übernimmt im Rahmen der Verfahren das Prozessrisiko und die Finanzierung sämtlicher Kosten. Dafür erhält AdvoFin im Erfolgsfall 37 % der Prozesserlöse. Nähere Informationen unter: www.advofin.de/onlinecasino (https://www.advofin.de/projekte/online-casinos-de/)

In Österreich haben bei einer ähnlichen Rechtslage wie in Deutschland bereits mehr als 2.000 Personen mit einem Gesamtstreitwert von rund 60 Millionen Euro eine Prozessfinanzierungsvereinbarung zur Rückforderung ihrer Verluste mit AdvoFin abgeschlossen. Bislang wurden mehr als 1.000 Rückforderungsansprüche eingeklagt. Knapp 100 Fälle mit einem Gesamtstreitwert von 2 Millionen Euro wurden bereits abgeschlossen - kein einziger eingeklagter Anspruch wurde bislang abgewiesen.

Über AdvoFin

AdvoFin wurde 2001 als österreichische Prozessfinanzierungsgesellschaft gegründet und ist von kapitalstarken, unabhängigen institutionellen Investoren finanziert. Es ist der Geschäftsgrundsatz von AdvoFin, auf jeden Fall unabhängig und anwaltsübergreifend zu arbeiten. AdvoFin entscheidet frei über Finanzierungsangebote und lässt sich nicht durch potente Gegner oder Zwänge des Falls beeinflussen. Heute ist AdvoFin der größte unabhängige Prozessfinanzierer Österreichs und seit 2006 auch in Deutschland sehr aktiv. In der Vergangenheit konnten für gut 55.000 Geschädigte erfolgreich Ansprüche in der Höhe von ca. 315 Millionen Euro, gegen oftmals sehr große Gegner, durchgesetzt werden. Die Fälle AMIS, Immofinanz oder Meinl Bank sind nur einige davon.

Pressekontakt:

Stefan Bohar
Vorstandsmitglied AdvoFin
+43 664 81 000 44
stefan.bohar@advofin.at
www.advofin.at

Original-Content von: AdvoFin Prozessfinanzierung AG, übermittelt durch news aktuell
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