fit und munter - AOK alarmiert: Viele Kliniken nutzen weiter Schlupflöcher zur Doppelabrechnung der Pflegekosten / Bruch der Vereinbarung mit Kassen

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AOK alarmiert: Viele Kliniken nutzen weiter Schlupflöcher zur Doppelabrechnung der Pflegekosten / Bruch der Vereinbarung mit Kassen


Ende Oktober haben sich GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) auf einen Kompromiss verständigt, um die von den Kassen monierte Problematik der Doppelabrechnung von Pflegekosten durch die Krankenhäuser zu lösen. Dazu sollte die Doppelfinanzierung zunächst in Höhe von 200 Millionen Euro bereinigt werden, vor allem aber sollten endlich tätigkeitsbezogene Abgrenzungsvorgaben für das verhandelte Pflegebudget eingehalten werden. "Nun zeigt sich aber, dass sich insbesondere private Klinikkonzerne nicht an den Kompromiss gebunden fühlen" so Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. "Viele Krankenhäuser tricksen weiter und rechnen doppelt ab. Wir brauchen unbedingt noch im November eine tragfähige Vereinbarung für das laufende Jahr. Und für das kommende Jahr muss eine verbindliche gesetzliche Regelung her", fordert Litsch.

So müsse die DKG für das Jahr 2020 ihre Zusage einhalten und die vereinbarte Abgrenzung der Pflegepersonalkosten auf Basis der Personaluntergrenzenverordnung durchsetzen. Entsprechende vertragliche Anpassungen müssten noch im November 2020 vorgenommen werden.

Für das Budgetjahr 2021 benötige man dann klare gesetzliche Vorschriften, so der AOK-Verbandschef weiter. Diese sollten kurzfristig in laufende oder anstehende Gesetzgebungsverfahren aufgenommen werden. "Nur so können wir den trennscharfen Umgang mit Kostenanteilen, die aus den Fallpauschalen ausgegliedert werden, definitiv klären. Hierbei darf es weder zu einer Unter- noch zu einer Überfinanzierung kommen, und es muss eine jährliche Bereinigung erfolgen." Damit müsse auch klargestellt werden, dass über das Pflegebudget nur die Kosten für Personal mit pflegerischer Qualifikation finanziert werden könne. Dabei könne man auf die berufsgruppenbezogene Abgrenzung aus der Verordnung zu den Pflegepersonaluntergrenzen zurückgreifen.

"Setzen sich dagegen die privaten Klinikkonzerne durch, so fließt das Pflegebudget nicht nur für Personal mit pflegerischer Qualifikation, sondern auch in die Finanzierung von pflegerisch nicht ausgebildetem Personal - mit unabsehbaren Folgen für die Versorgungsqualität", so Litsch weiter. Ohne eine solche gesetzliche Klarstellung drohe der gesetzlichen Krankenversicherung zudem eine spürbare Ausgabensteigerung im Pflegebudget, ohne dass sich die Personalausstattung in den Krankenhäusern wirklich verbessere.

Hintergrund: Gewinnmaximierung durch Doppelabrechnung

Viele Krankenhäuser nutzen offenbar weiterhin gezielt die fehlende berufsbezogene Abgrenzung des neuen Pflegebudgets zur Gewinnmaximierung und Doppelabrechnung. Das zeigen Recherchen der Krankenkassen auf Ortsebene. Ausgehend von der tätigkeitsbezogenen Abgrenzung, die vom Gesetzgeber vorgesehen ist, rechnen insbesondere private Klinikkonzerne im Pflegebudget nicht nur Kosten für Mitarbeiter mit pflegerischer Qualifikation an, sondern auch für nicht-pflegerisches Personal wie Ergotherapeuten oder ungelernte Hilfskräfte. Außerdem werden Personalkosten für Pflegekräfte aus dem medizinisch-technischen Funktionsdienst im Pflegebudget aufgeführt, die eigentlich nicht dem Pflegebudget zuzuordnen sind, da sie keine pflegerischen Tätigkeiten ausüben und weiterhin über die Fallpauschalen finanziert werden. Falls hier keine Bereinigung der Fallpauschalen erfolgt, kommt es zu einer Doppelfinanzierung der Personalkosten im großen Stil.

Angesichts dieser Problematik wurde Ende Oktober ein Kompromiss zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern geschlossen. Dieser sieht vor, dass die Bereinigung der Doppelfinanzierung, die laut Krankenassen inzwischen eine Überzahlung in der Größenordnung von rund 800 Millionen Euro erreicht hat, "nur" in Höhe von 200 Millionen Euro erfolgt, dafür aber die Abgrenzungsvorgaben für das zu verhandelnde Pflegebudget (Orientierung an der Berufsgruppenabgrenzung der Verordnung zu Pflegepersonaluntergrenzen) künftig strikt eingehalten werden - schon für das Jahr 2020 und erst recht für die Jahre danach.

Ergänzend wurden neue Kalkulationsvorgaben für das DRG-Institut (InEK) zur künftigen Vermeidung von Doppelfinanzierung und eine gemeinsame Initiative zur Behebung von Liquiditätsprobleme der Krankenhäuser im Jahr 2021 vereinbart, die inzwischen mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz umgesetzt wurden. Mit Blick auf die geschärfte Abgrenzung hatte der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum zuletzt erklärt, die DKG begrüße, dass man auf Bundesebene diese Klarheit geschaffen habe und vertraue darauf, dass sich die Budgetverhandlungen dann auch nach diesem Geist der Vereinbarungen richten würden.

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