fit und munter - Unfälle bei Weihnachtsfeiern - Wie weit geht der Versicherungsschutz für Beschäftigte? (FOTO)

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Unfälle bei Weihnachtsfeiern - Wie weit geht der Versicherungsschutz für Beschäftigte? (FOTO)


Beschäftigte sind grundsätzlich gegen Unfälle versichert, wenn
sie zu einer betrieblichen Weihnachtsfeier eingeladen sind. Das gilt auch für
den direkten Weg zur Feier und nach Hause. Doch es gibt Ausnahmen, die man
kennen sollte, betont die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU).

Der Unfallversicherungsschutz greift, wenn die Weihnachtsfeier im Auftrag des
Unternehmens veranstaltet sowie die gesamte Belegschaft eingeladen wird.
Außerdem muss ein unmittelbarer Vorgesetzter an dem Fest teilnehmen. Dies gilt
auch dann, wenn die Feier außerhalb der Arbeitszeit oder sonntags stattfindet.

Ausgeschlossen ist der Schutz dagegen, sobald der Unternehmer oder seine
Vertretung die Feier auflöst oder nach dem offiziellen in der Einladung
genannten Ende der Veranstaltung. Ebenfalls ausgeschlossen ist der Schutz, wenn
Beschäftigte eine Feier außerhalb der Arbeitszeit eigenständig ausrichten. Und
auch wenn ein Mitarbeiter einen Umweg einschlägt, um vor oder nach der Feier
rasch noch eine private Besorgung zu erledigen, besteht kein
Versicherungsschutz.

Vorsicht beim Alkoholgenuss

Wo die Weihnachtsfeier stattfindet, etwa im Restaurant oder in einer
Veranstaltungshalle, spielt keine Rolle, sie muss nur so gestaltet sein, dass
der Gemeinschaftsgedanke der Belegschaft gefördert wird. Sollte beispielsweise
ein sportliches Event gewählt werden, muss das Unternehmen ein alternatives
Programm für weniger sportinteressierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
anbieten. Beschäftigte, die beim sporteln, spielen oder nach einem Glas Glühwein
beim Tanzen während der offiziellen Feier einen Unfall erleiden, müssen nicht um
ihren Unfallversicherungsschutz fürchten. Versagt werden kann er jedoch, wenn
der Einfluss des Alkohols die Ursache war. Jeder Unfall während einer
betrieblichen Feier unterliegt einer Einzelfallprüfung, darauf weist die BG BAU
hin.

Ist ein Unfall geschehen, regelt die BG BAU für die Versicherten ihrer
Mitgliedsunternehmen die medizinische Versorgung inklusive Rehabilitation. So
lange die Arbeitsunfähigkeit andauert, zahlt die Berufsgenossenschaft ein
Verletztengeld. Weitere Leistungen können dazu kommen, wenn die Verletzungen
schwerer sind. Dies können beispielsweise Renten sowie Hilfen bei der
Wiedereingliederung in das Arbeitsleben, wie insbesondere Umschulungen sein.

Die BG BAU

Die BG BAU engagiert sich mit wirksamen Regelungen und umfassenden Informationen
für mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz auf den Baustellen. Als Partner der
Bauwirtschaft, verwaltet durch die Sozialpartner, bemüht sie sich um praxisnahe
und wirksame Maßnahmen, um die Beschäftigten zu schützen. Mit
Informationskampagnen sensibilisiert sie die Branche, ihre Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter stehen vor Ort als Partner den Unternehmen zur Seite und mit
finanziellen Anreizen werden Investitionen in den Arbeitsschutz gefördert.

Weitere Informationen: www.bgbau.de

Pressekontakt:
Christiane Witek
Telefon: 030 85781-690
E-Mail: presse@bgbau.de

Thomas Lucks
Telefon: 069 4705-824
E-Mail: thomas.lucks@bgbau.de

BG BAU - Pressestelle
Hildegardstraße 29/30
10715 Berlin

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/60172/4457107
OTS: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Original-Content von: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, übermittelt durch news aktuell
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