Anlässlich der heutigen Bundestagsanhörung zum
Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) hat die Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung die umfassende Digitalisierungsstrategie der
Regierung für das Gesundheitswesen grundsätzlich unterstützt. "Es
gilt, die Chancen der Digitalisierung zu erschließen und sie für
sichere Kommunikation und Abrechnung sowie für die Bewältigung von
Bürokratie zu nutzen", sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender
der KZBV.
"Allerdings muss der Gesetzgeber zunächst dafür sorgen, dass die
technischen Voraussetzungen für den sicheren Austausch von
Informationen über die Telematikinfrastruktur flächendeckend
gewährleistet sind. Übermittelte und gespeicherte sensible
medizinische Daten müssen bestmöglich geschützt werden. Dabei
eingesetzte technische Lösungen sollten zudem sämtlichen
Datenschutzanforderungen vollumfänglich gerecht werden. Auch bedarf
es gesetzlicher Grundlagen, die eine allein dem Patienten- und
Gemeinwohl verpflichtende Nutzung der Daten vorschreiben und eine
gewerbliche Nutzung ausschließen."
Kritik übte die KZBV an der Regelung hinsichtlich einer
IT-Sicherheitsrichtlinie, die ein Einvernehmen mit dem Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik vorsieht. Dies sei
unverhältnismäßig, da Zahnarztpraxen keine kritischen Infrastrukturen
gemäß dem BSI-Gesetz und der BSI-Kritisverordnung darstellen. Auch
die Rolle, die das DVG für Kostenträger vorsieht, stößt weiterhin auf
Ablehnung der KZBV: Die unternehmerische Betätigung von Krankenkassen
durch Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen wie Apps
durchbreche die bestehende Trennung von Krankenkassen und
Leistungserbringern und gefährde den Sicherstellungsauftrag der
Vertragszahnärzteschaft. "Für die Sicherstellung der Versorgung sind
wir zuständig und das seit Jahrzehnten sehr erfolgreich. Das muss so
bleiben!", sagte Eßer. Abgelehnt wurde auch die Möglichkeit des
direkten Eingriffs in die Versorgung durch Kassen. Dies könne zur
aktiven, renditeorientierten Patientensteuerung missbraucht werden.
Erhebliches Potential sieht die KZBV hingegen bei
telemedizinischen Leistungen und digitalen Gesundheitsanwendungen,
besonders in der vertragszahnärztlichen Versorgung. Patientengruppen
wie Pflegebedürftige oder Menschen mit Beeinträchtigung könnten von
technischen Innovationen profitieren. Hinsichtlich der elektronischen
Kommunikation zwischen Leistungserbringern muss aus Sicht der KZBV
auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte eine Vergütung für den Versand
von Dokumenten und Daten vorgesehen werden, etwa bei Befunden, die
mit sicheren und zertifizierten Verfahren übertragen werden. Straffe,
teils sanktionsbewährten Umsetzungsfristen bei zahlreichen
Teilprojekten des DVG lehnt die KZBV weiter ab. Für eine erfolgreiche
Zielerreichung in der vertragszahnärztlichen Versorgung seien solche
Regelungen kontraproduktiv und wirkten demotivierend.
Die vollständige Stellungnahme der KZBV zum Regierungsentwurf des
DVG kann auf der Website der KZBV unter www.kzbv.de abgerufen werden,
ebenso wie weitere Informationen zu Themen wie Datentransparenz,
Digitalisierung und Telematikinfrastruktur.
Pressekontakt:
Kai Fortelka
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