fit und munter - TÜV SÜD informiert: Tipps für die Schultüte

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TÜV SÜD informiert: Tipps für die Schultüte


Zum Schulanfang sieht man sie wieder: Kinder, die
stolz am ersten Schultag von Familie und Freunden in die Schule
begleitet werden. Bepackt mit einer Schultüte, die traditionell prall
mit Süßigkeiten gefüllt ist. Doch obwohl viele Hersteller derzeit
ihre Rezepturen auf überhöhte Fett- und Zuckergehalte prüfen, stecken
die Erfolge in Bezug auf Süßwaren noch in den Kinderschuhen. TÜV SÜD
gibt Tipps, woran Eltern sich orientieren können, damit die Fett- und
Zuckerbilanz der Schultüte nicht allzu drastisch ausfällt.

Am Anfang eines jeden neuen Schuljahres werden in Deutschland
zirka 725.000 Schultüten gepackt. Manchmal sogar mehrere Schultüten
pro Erstklässler. Die süße und große Schultüte, mancherorts auch
Zuckertüte genannt, hat in Deutschland Tradition. Denn gemäß einem
Brauch aus dem frühen 19. Jahrhundert erzählte man Kindern, dass im
Haus des Lehrers für jedes von ihnen eine Schultüte an einem
Schultütenbaum heranwächst: Wenn sie groß genug ist, dann ist es
Zeit, zur Schule zu gehen.

Eine fett- und zuckerreduzierte Schultüte dürfte ihren Zweck wohl
genauso wenig erfüllen, wie eine sehr kleine. Süßwaren und
Knabberartikel sind in den Ernährungsempfehlungen der
Fachinstitutionen durchaus vorgesehen. Es ist lediglich eine Frage
der Menge: Nur maximal 10 Prozent der täglich benötigten Energie
sollen laut Ernährungsexperten aus diesen Warengruppen kommen. Das
entspricht zirka 150 - 190 kcal pro Tag für die fünf- bis
siebenjährigen Schulstarter.

Hält man die Kaloriengehalte üblicher Produkte in Schultüten
dagegen, ist diese Grenze schwer einzuhalten: Mit zehn Gummibärchen
(40 kcal), einem Schokokuss (100 kcal) und einer kleinen Portion
Chips (134 kcal) am ersten Schultag ist es schon vorbei. Kuchen und
Limo am Nachmittag nicht mitgezählt.

Laut der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sind Hersteller
aufgerufen, den Fett- und Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren.
Doch gerade bei Süßwaren und Knabberartikeln sind praktische Erfolge
dabei kaum zu erwarten.

"Die technologischen Möglichkeiten, Fett und Zucker als Geschmack-
und Strukturgeber in Süßwaren zu ersetzen, sind gering und
aufwendig", sagt Dr. Andreas Daxenberger von TÜV SÜD. Der Ersatz
dieser Stoffe werde derzeit zwar angestrebt, erhöhe aber häufig den
Einsatz von Zusatzstoffen, die als E-Nummer auf der Rückseite der
Verpackung deklarationspflichtig seien.

Eltern müssen sich also selbst behelfen und entscheiden, was und
wie viel in die Schultüte soll. Letztlich bleibt hier nichts anderes
als ein maßvoller Umgang mit Süßigkeiten. Orientierung schafft dabei
die gesetzlich verpflichtenden Nährwertkennzeichnung in Form einer
Tabelle auf der Rückseite der Verpackungen. Hier sind der
Energiegehalt sowie der Zucker- und Fettgehalt pro 100 g des
Produktes immer angegeben. Nur auf sehr kleinen Produktverpackungen,
wie z.B. Kaugummis, darf eine solche große Tabelle fehlen. Hier muss
aber trotzdem die für alle Lebensmittel vorgeschriebene Zutatenliste
erscheinen, die die Inhaltsstoffe nach ihrem Anteil in der Rezeptur
aufführt. Die ersten drei Zutaten in der Liste sind die drei
Hauptbestandteile des Produktes.

Beim Befüllen der Schultüte können Eltern auch auf das
Zahnmännchen des Vereins Zahnfreundlich e.V. achten. Dieses ist seit
vielen Jahren auf einigen Lebensmitteln aufgedruckt, die auf Grund
ihres geringen Gehaltes an Haushaltszucker, anderen klebrig-süßen
Zutaten oder zahnschädigenden Säuren wenig oder gar nicht zur
Entstehung von Karies beitragen (www.zahnmaennchen.de).

Alternativen zu Süßigkeiten wie Sticker, Gutscheine, Spiel- und
Büroartikel haben in Schultüten ebenso Hochkonjunktur. Somit ist es
wie immer die Dosis und ein guter Mix, die den Tag zum Festtag
machen. Und letztlich steht nirgendwo, dass man den essbaren Inhalt
der Schultüte an einem Tag ganz aufessen soll.



Pressekontakt:
Sabine Krömer
TÜV SÜD AG
Unternehmenskommunikation
Westendstr. 199, 80686 München
Tel. +49 (0) 89 / 57 91 - 29 35
Fax +49 (0) 89 / 57 91 - 22 69
E-Mail sabine.kroemer@tuev-sued.de
Internet www.tuev-sued.de

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