fit und munter - TÜV Rheinland: Bei Hautproblemen im Beruf rechtzeitig entgegensteuern / Heller Hautkrebs, Handekzeme und Kontaktallergien sind häufigste Hauterkrankungen im Job

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TÜV Rheinland: Bei Hautproblemen im Beruf rechtzeitig entgegensteuern / Heller Hautkrebs, Handekzeme und Kontaktallergien sind häufigste Hauterkrankungen im Job


Hauterkrankungen machen den größten Teil der bei der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gemeldeten
Berufserkrankungen aus. Häufigste Krankheitsbilder sind durch
Feuchtarbeit ausgelöste Handekzeme, Kontaktallergien und seit 2015
auch durch UV-Strahlung verursachter heller Hautkrebs. Besonders
betroffen von Kontaktallergien oder Handekzemen sind Berufsgruppen
wie Reinigungspersonal, Friseure, Pflegepersonal,
Lebensmittelhersteller, Küchenpersonal oder Beschäftigte in
Metallberufen. "Die natürliche Schutzfunktion der Haut hält
dauerhaftem Kontakt mit Feuchtigkeit, Reinigungsmitteln, Lösemitteln,
Alkalien und Säuren nicht stand. "Als Folge kann ein Abnutzungsekzem,
gekennzeichnet durch Rötung, Trockenheit, Schuppung, Einrisse und
Juckreiz, entstehen, das bei weiterer Einwirkung der schädigenden
Stoffe und mangelndem Hautschutz in ein chronisches Ekzem übergehen
kann. Darüber hinaus können potenzielle Allergene leichter in die
Haut eindringen und zu Sensibilisierungen führen", erläutert Dr.
Wiete Schramm, Fachgebietsleiterin Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland.

Lange Kleidung, Kopfbedeckung und Sonnencreme schützen vor
UV-Licht

Auch mechanische Schädigung, UV-Strahlung und Staub können die
Haut belasten. Durch UV-Strahlung ausgelöster weißer Hautkrebs ist
eine der häufigsten Berufskrankheiten beispielsweise in der
Baubranche. "Erwerbstätige, die draußen direkter Sonneneinstrahlung
ausgesetzt sind - etwa im Straßen-, Garten- oder Landschaftsbau -,
sollten exponierte Körperstellen durch Sonnencreme schützen und eine
Kopfbedeckung, lange Kleidung sowie Helme mit Nackenschutz tragen",
sagt Schramm.

Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für zielgerichtete Prävention

Spezielle Hautrisiken einer bestimmten Tätigkeit muss der
Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und daraus
entsprechende Schutzmaßnahmen ableiten. Dazu zählen der Ersatz
hautschädigender Substanzen, das Tragen von Schutzausrüstung,
technische Maßnahmen wie Abschattung, Hautschutzmaßnahmen - also
Hautschutz, -reinigung und -pflege - sowie organisatorische
Änderungen im Arbeitsablauf. Arbeitsmediziner von TÜV Rheinland
helfen Unternehmen bei der Planung und Umsetzung solcher Maßnahmen
und beraten Arbeitgeber und Beschäftigte zum Thema Hautschutz.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
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