fit und munter - Deutsche Umwelthilfe reicht elf weitere Klagen für "Saubere Luft" ein - Klageverfahren damit in 28 deutschen Städten zum Dieselabgasgift NO2

fit und munter

Deutsche Umwelthilfe reicht elf weitere Klagen für "Saubere Luft" ein - Klageverfahren damit in 28 deutschen Städten zum Dieselabgasgift NO2


Auch nach der Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zu Diesel-Fahrverboten
verweigern Städte und Landesbehörden notwendige Maßnahmen zur
schnellstmöglichen Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte - Nach den
ersten Diesel-Fahrverboten ab April in Hamburg rechnet die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) ab Herbst 2018 mit Aussperrungen der schmutzigen
Diesel in vielen weiteren Städten in Deutschland - ClientEarth
unterstützt fünf der elf Klagen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) reicht elf weitere Klagen zur
Durchsetzung der "Sauberen Luft" in den deutschen Städten mit
besonders hoch belasteter Atemluft ein. Fünf dieser Klagen werden von
der internationalen Nichtregierungsorganisation ClientEarth
unterstützt. Damit erhöht sich die Gesamtzahl der Klagen wegen der zu
hohen Belastung der Luft mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid
(NO2) auf 28. Mit den neuen Klageverfahren möchte die DUH eine
schnellstmögliche Einhaltung der Luftqualitätswerte in weiteren
besonders hoch belasteten Städten erreichen. Die Einhaltung der
Grenzwerte ist nur möglich durch eine rasche Umsetzung kurzfristig
wirksamer Maßnahmen wie Fahrverbote für schmutzige Diesel-Fahrzeuge.
Die schmutzigen Diesel-Pkw tragen wesentlich zu mehr als 800.000
jährlichen Neuerkrankungen an Diabetes und Asthma sowie knapp 13.000
vorzeitigen Todesfällen bei, verursacht durch die anhaltende
Belastung der Atemluft mit dem Dieselgift NO2.

Ausgewählt für die aktuellen Klagen wurden Dortmund, Bochum,
Düren, Paderborn und Offenbach sowie sechs Städte in
Baden-Württemberg: Heilbronn, Ludwigsburg, Backnang, Esslingen,
Marbach und Reutlingen. Diese Städte weisen nach den amtlichen
Messungen einen besonders hohen Konzentrationswert von 50µg NO2/m³
oder mehr im Jahresdurchschnitt 2016 auf. Hier besteht nach
Auffassung der DUH ein besonders dringender Handlungsbedarf. Dennoch
haben die für die Luftreinhaltung zuständigen Behörden für diese
Städte immer noch keine kurzfristig wirksamen Maßnahmen in die
Luftreinhaltepläne aufgenommen, teilweise existieren solche Pläne
nicht einmal.

Anfang März dieses Jahres hatte die DUH 40 Städte mit deutlichen
Überschreitungen des NO2-Grenzwertes angeschrieben. Die bisher
eingegangenen Antworten zeigen, dass in einzelnen Städten nach der
höchstrichterlichen Entscheidung in Leipzig zwar ernsthafter über das
Thema Luftreinhaltung diskutiert wird. Immer noch verweigern aber
praktisch alle Städte die vom Europäischen Gerichtshof für notwendig
erachteten Maßnahmen, die geeignet sind, kurzfristig die Einhaltung
der Grenzwerte sicherzustellen. Hierzu zählt das konsequente
Aussperren von Diesel-Fahrzeugen, wie dies das
Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 27.2.2018 für
zulässig erachtet hat. In den Städten mit deutlichen Überschreitungen
der Grenzwerte für das Dieselabgasgift NO2 wird deren Einhaltung ohne
Diesel-Fahrverbote nicht machbar sein. Die DUH hatte daher die Städte
vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes
im Februar erneut aufgefordert, diese Maßnahme in die
Luftreinhalteplanung aufzunehmen.

"Wie kann es sein, dass die Regierungspolitiker in Bund und
Ländern von den vielen hunderttausenden unter dem Dieselabgasgift
Stickstoffdioxid leidenden Menschen erwarten, weiter dreckige Luft
einzuatmen? Solange die enge Verbindung zwischen Dieselkonzernen und
Politikern in Deutschland fortbesteht und den Menschen die ihnen
zustehende "Saubere Luft" verweigert wird, setzen wir Recht und
Gesetz auf dem Klageweg durch. Seit 2010 werden die Grenzwerte
überschritten. Anwohnerproteste, Klagen betroffener Bürger, das
Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland und selbst die
höchstrichterliche Entscheidung von Leipzig werden im Interesse der
Dieselkonzerne ignoriert. Es wird nach wie vor so getan, als könne
man das Problem weiter jahrelang aussitzen. Doch das geschieht auf
Kosten der Gesundheit zahlloser Menschen. Daher werden wir so lange
den Klageweg beschreiten, bis sich endlich die für die
Luftreinhaltung verantwortlichen Politiker zum Handeln entschließen",
so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Die Begrenzung der
Klagen auf elf Städte begründet die DUH neben der besonderen
Eilbedürftigkeit durch die gefundenen hohen Belastungswerte mit den
zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen. "Wir
appellieren an alle Verantwortlichen für die Luftreinhaltung in
diesen knapp 30 weiteren Städten mit Grenzwertüberschreitungen, alle
Maßnahmen zu ergreifen, um ab Herbst 2018 die Luftqualitätswerte
einzuhalten. Wenn nicht, werden ansonsten noch in diesem Jahr weitere
Klageerhebungen folgen."

James Thornton, Geschäftsführer der internationalen
Nichtregierungsorganisation ClientEarth, die die Klagen der DUH
unterstützt, sagt: "Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist
unmissverständlich - die Behörden haben das Recht und auch die
Pflicht, die Einfahrt von Dieselfahrzeugen zu beschränken, um
Luftreinhaltegesetze einzuhalten. Die weitere Verzögerung des
Unvermeidbaren ist ein klarer Verstoß gegen die gesetzliche
Verpflichtung, Bürgerinnen und Bürger vor schädlicher
Luftverschmutzung zu schützen. Die Politik muss der Gesundheit der
Menschen Priorität einräumen. Das oberste deutsche Gericht hat den
Weg für Dieselfahrverbote freigemacht. Es ist an der Zeit, den
Kuschelkurs mit der Industrie zu stoppen und sich stattdessen für
unsere Gesundheit einzusetzen."

Das Umweltbundesamt hatte unlängst mit einer neuen Studie über die
Gesundheitsfolgen des Dieselabgasgiftes NO2 verdeutlicht, dass
bereits bei Konzentrationen deutlich unterhalb des Grenzwertes mit
437.000 Neuerkrankungen an Diabetes Mellitus und 439.000
Asthmaerkrankungen zu rechnen ist.

"Die höchstrichterliche Entscheidung aus Leipzig ist seit über
einem Monat rechtskräftig. In Städten, in denen man ohne ein
Dieselfahrverbot den Grenzwert nicht schnellstmöglich einhalten kann,
weiß man seit dem Urteil, was zu tun ist. Gleichwohl hat man bei
keiner dieser Städte die Gewissheit, dass nun auch gehandelt wird.
Die Zeit des Abwartens ist vorbei", betont Remo Klinger, der die DUH
auch in den neuen Verfahren vertritt.

Link:

Mehr über das Projekt "Right to Clean Air":
http://right-to-clean-air.eu/



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
030 884 72 80, mobil: 0171 2435458, klinger@geulen.com

Ugo Taddei, Rechtsanwalt ClientEarth
0032 2 808 4323, utaddei@clientearth.org

Ellen Baker, Kommunikationsmanager ClientEarth
0044 203 030 5951, ebaker@clientearth.org

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
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