fit und munter - Festbetrag für Infliximab hebelt funktionierenden Wettbewerb aus

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Festbetrag für Infliximab hebelt funktionierenden Wettbewerb aus


Am 17. November 2017 hat der Gemeinsame
Bundesausschuss die Festbetragsgruppenbildung für Infliximab
beschlossen. Die Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars kommentiert den
Beschluss wie folgt:

Ein funktionierender Wettbewerb braucht eine Pluralität von
Anbietern. Eine Voraussetzung dafür ist die Bereitschaft von
Unternehmen, in diesen Markt zu investieren und damit das
Preismonopol des Erstanbieters zu brechen. Daher bedarf es eines
regulativen, politischen Umfelds, welches den hohen
Investitionskosten und -risiken von Unternehmen für Biosimilars
Rechnung trägt und diesen eine faire Chance im Wettbewerb einräumt.
Im dritten Quartal 2017 haben die Infliximab-Biosimilars zusammen
einen Versorgungsanteil in der Gesetzlichen Krankenversicherung von
48 Prozent nach DDD erreicht; das Erstanbieterprodukt hat weiterhin
einen Versorgungsanteil von 52 Prozent (NVI INSIGHT Health, 3.
Quartal 2017). Das Festsetzen von Festbeträgen in einer frühen Phase
des Wettbewerbs birgt die Gefahr, den Biosimilars ihren
Wettbewerbsvorteil - den niedrigeren Preis - und somit ihre
Möglichkeit, Versorgungsanteile hinzuzugewinnen, zu nehmen. Denn
erfahrungsgemäß führen Festbeträge dazu, dass der Erstanbieter den
Preis des Referenzprodukts auf den Festbetrag senkt, so dass es nicht
zu mehr Wettbewerb, sondern zu einem Angleichen der Preise kommt.

Die Festbetragsgruppe der Epoetine demonstriert die mögliche
wettbewerbsschädliche Wirkung des Festbetrags: Die Preise der
einzelnen Präparate haben sich angeglichen und es ist praktisch keine
Differenzierung zum Referenzprodukt erkennbar. Bei Epoetinen liegen
sowohl der Apothekenverkaufspreis des Referenzproduktes als auch der
Apothekenverkaufspreis der Biosimilars auf Festbetragsniveau oder
weisen marginale Differenzen auf.

Diese Aussicht senkt die Bereitschaft von Unternehmen, in die
Entwicklung von Biosimilars zu investieren und diese im deutschen
Markt einzuführen; sie birgt somit die Gefahr einer Oligopolisierung.
Kämen bei einzelnen Wirkstoffen gar keine Biosimilars auf den Markt,
würde gar jegliches Einsparpotential zunichtegemacht.

Die AG Pro Biosimilars ist die Interessenvertretung der
Biosimilarunternehmen in Deutschland. Sie steht allen Unternehmen
offen, die Biosimilars entwickeln, herstellen und für die Versorgung
bereitstellen. Die Arbeitsgemeinschaft unter dem Dach des Pro
Generika e.V. engagiert sich für einen bedarfsgerechten Zugang der
Patientinnen und Patienten zu modernen biopharmazeutischen
Arzneimitteltherapien, für eine bezahlbare Versorgung und für faire
und nachhaltige Wettbewerbsbedingungen.



Pressekontakt:
Inga Draeger, Managerin Biosimilars, Tel.: (030) 81 61 60 9-60,
draeger@probiosimilars.de / www.probiosimilars.de /
http://twitter.com/probiosimilars

Original-Content von: Pro Generika e.V., übermittelt durch news aktuell
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