fit und munter - Gesunde Zähne erfreuen die Zahnfee – Am 22. August ist wieder „Tag der Zahnfee“.

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Gesunde Zähne erfreuen die Zahnfee – Am 22. August ist wieder „Tag der Zahnfee“.

Bochum: Wenn der Milchzahn wackelt und endlich herausfällt, legen Kinder ihn unter das Kopfkissen oder auf den Nachttisch, damit die Zahnfee ihn gegen ein kleines Geschenk tauschen kann. Das tut sie umso lieber je gesünder der Zahn ist.
Der erste Milchzahn bricht meist mit sechs Monaten durch – oft ist es ein Schneidezahn im Unterkiefer. Und damit sollten die Bemühungen beginnen, den Zahn und alle nachfolgenden gesund zu erhalten. Auch wenn die Milchzähne nicht lange halten müssen, sind ihre Pflege und Gesundheit wichtig für das nachwachsende Gebiss. Eltern können mit einem Wattestäbchen oder einer weichen Zahnbürste täglich einmal das Zähnchen vorsichtig putzen. Gerade bei den ersten Zähnen ist der Zahnschmelz noch nicht vollständig ausgereift und damit besonders anfällig für Karies.

Spätestens wenn das Kind zwei Jahre alt wird, sollte täglich zweimal geputzt werden. Ab drei Jahren beginnen Kinder schon selbst mit der Zahnbürste die Zähne zu reinigen – zuerst die Kauflächen, dann mit kreisenden Bewegungen die Außenseiten und zuletzt die Innenseiten. Dabei sollten Eltern ihren Kindern Zeit lassen zu üben und zu lernen. Denn wichtiger als die gründliche Reinigung der Zähne ist jetzt das Einüben von regelmäßiger Zahnpflege und das Verstehen der Notwendigkeit. Spätestens mit Beginn der Schulzeit putzen Kinder ihre Zähne selbständig.

Zur Früherkennung von Krankheiten und Entwicklungsstörungen sollten Kinder an den gesetzlichen U-Untersuchungen beim Kinderarzt teilnehmen. Das so genannte „gelbe Heft“, das Eltern nach der Entbindung bekommen und in dem die Untersuchungsergebnisse dokumentiert werden, enthält auch Hinweise zur Zahngesundheit. Zusätzlich werden beim Zahnarzt drei Untersuchungen (FU 1 – FU 3) zwischen dem 30. und 72. Lebensmonat durchgeführt - die erste im dritten Lebensjahr, die zweite und dritte bis zum sechsten Geburtstag mit einem Abstand von zwölf Monaten. Erkrankungen und Entwicklungsstörungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich werden dadurch frühzeitig erkannt.

Danach können Kinder, die das sechste aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, je Halbjahr einmal an der Zahnvorsorge-Untersuch beim Zahnarzt teilnehmen. Für sie gelten bereits die Regelungen im Zusammenhang mit dem Zuschuss der Krankenkasse für Zahnersatz.

Den Besuch beim Zahnarzt müssen Kinder nicht fürchten. Vielmehr soll er helfen, das Bewusstsein für Zahnpflege und zahngesunde Ernährung bei Eltern und Kind zu stärken. Denn letztlich entfaltet eine gute Zahnpflege ihre Wirkung umso mehr, wenn sie durch eine gesunde Ernährung unterstützt wird. Dieser Grundsatz gilt nicht nur für Kinder, sondern auch für Erwachsene.
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