fit und munter - KÜS: Sicherheit für Caravan und Wohnmobil / Wichtige Tipps zur Reisesaison / Was Sie vor Reiseantritt beachten sollten / Welche Besonderheiten für Caravan und Wohnmobil gelten (FOTO)

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KÜS: Sicherheit für Caravan und Wohnmobil / Wichtige Tipps zur Reisesaison / Was Sie vor Reiseantritt beachten sollten / Welche Besonderheiten für Caravan und Wohnmobil gelten (FOTO)



Unterwegs in der näheren Umgebung oder gerne auch zu weiter
entfernten Zielen, den längst geplanten Europatrip endlich in die Tat
umsetzen oder einfach mal ein Wochenende auf einem geeigneten Platz
in Wohnortnähe genießen. Caravan (Wohnanhänger) und Wohnmobil sind
für all dies ideal, und die Zahlen sprechen eine klare Sprache:
417.297 Wohnmobile und 616.373 Wohnanhänger waren 2016 in Deutschland
zugelassen, Tendenz steigend. Wohin auch immer die Reise geht - in
jedem Fall ist der technisch einwandfreie Zustand absolute
Voraussetzung. Dabei sind einige Besonderheiten zu beachten. Die
Prüfingenieure der KÜS kennen diese aus der täglichen Arbeit und
zeigen auf, worauf insbesondere zu achten ist.

Wichtig ist zunächst die Flüssiggasanlage. Sie ist für den Betrieb
der Kücheneinrichtung, welche Caravan und Wohnmobil gleichermaßen
benötigen. Diese Anlage muss mindestens im Zwei-Jahres-Rhythmus
untersucht werden, die Untersuchung ist durch eine Prüfbescheinigung
zu dokumentieren. Wenn der Wohnraum mit dem Fahrgastraum verbunden
ist, d. h. die Trennung durch eine Wand nicht gegeben ist, kann ohne
eine Prüfbescheinigung über diese Gasanlage keine HU-Plakette erteilt
werden. Gasflaschen, Gasflaschenkästen und die Entlüftungsöffnungen
sollten frei zugänglich sein. Im Innenraum werden die
Schlauchleitungen, Druckregler und die Anschlüsse der Gasflaschen
(die höchstens zehn Jahre alt sein dürfen) auf Funktion und
Dichtigkeit geprüft. Das ist auch versicherungsrechtlich relevant:
Liegt ein Brandschaden vor, lassen sich Versicherungen zunächst
einmal die Gasprüfbescheinigung vorlegen. Ein Tipp: Diese Prüfung
kann gemeinsam mit der Hauptuntersuchung vorgenommen werden.

Bei Caravans kommen verschiedene Ursachen als häufige
Gefahrenquellen in Frage. Brems- und Lichtanlagen sind hier ebenso zu
nennen wie Korrosion, defekte Leitungen und die Anhängertechnik.
Verschleiß als Gefahrenquelle kann vor allem Deichsel, Stützrad,
Abreißseil und Zugkugelkupplung betreffen. Und ein besonderes
Augenmerk gilt, wie bei anderen Fahrzeugen auch, den Reifen. Beim
Caravan ist zu beachten, dass dieser im Unterschied zum Pkw nur für
wenige Wochen, maximal Monate im Jahr bewegt wird. 1,6 Millimeter
Profiltiefe schreibt der Gesetzgeber vor, 3 Millimeter empfehlen
ausdrücklich die Prüfingenieure der KÜS. Eine besondere Regelung gilt
für Caravans, die nach der neunten Ausnahmeverordnung der deutschen
StVO eine 100-km/h-Zulassung haben. Ihre Räder dürfen mit maximal
sechs Jahre alten Reifen gefahren werden. Nur dann gilt der
Ausnahmestatus. Das Reifenalter lässt sich an der DOT-Nummer
erkennen.

"Fahrzeuge der Klasse M (Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung)
mit besonderer Zweckbestimmung": So sind Wohnmobile in der
Zulassungsverordnung definiert. Zur Standardausrüstung gehören in der
Regel ein Tisch, eine Kochgelegenheit sowie Einrichtungen zur
Unterbringung mitgeführter Gegenstände (z. B. Reisegepäck),
Sitzgelegenheiten sowie Schlafgelegenheiten.

Der Tisch darf leicht zu entfernen sein, alle anderen genannten
Ausrüstungsgegenstände müssen verbindlich im Wohnbereich fest
angebracht sein. Selbst wenn diese Ausrüstung nur teilweise fehlt,
ist die Erteilung einer Plakette bei der HU nicht möglich. Wohnmobile
unterliegen bei der Hauptuntersuchung speziellen Regeln, da Mängel an
Fahrzeugen mit so großem Ausmaß und Gewicht zu besonders gravierenden
Verkehrsunfällen führen können. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen müssen im
Anschluss an die Erstzulassung nach 36 Monaten vorgestellt werden,
danach alle 24 Monate. Fahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 bis 7,5
Tonnen haben nach zwei Jahren ihren ersten HU-Termin, danach müssen
sie weiterhin im Zwei-Jahres-Takt vorgestellt werden. Ab dem sechsten
Jahr nach Erstzulassung erfolgt dann eine jährliche Prüfung.
Wohnmobile mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen grundsätzlich
alle 12 Monate zur Hauptuntersuchung.

Typische Gefahrenquellen sind beim Wohnmobil die Lichtanlage,
Bremsanlage und Abgasanlage. Und schließlich verdienen auch hier die
Reifen eine nähere Betrachtung: Wohnmobile sind häufig mit
Reinforced-Reifen (Verstärkung an der Seitenflanke) und C-Reifen
(Verstärkung in der Lauffläche) ausgerüstet. Diese Reifen verhalten
sich sehr unterschiedlich. Bereifung am Wohnmobil muss einheitlich
und der Luftdruck beim C-Reifen erheblich höher sein. Schlimmste
Folge eines zu niedrigen Reifendrucks kann - oftmals unterschätzt -
ein Reifenplatzer sein. Mängel an Wohnmobilen wiegen besonders
schwer, da sie an so großen Fahrzeugen zu besonders gravierenden
Verkehrsunfällen führen können.

Achtet man auf all diese Besonderheiten (vielleicht sogar mit
Hilfe einer Checkliste), heißt es: Gute Fahrt in den Urlaub, wohin
auch immer Caravan und Wohnmobil einen hinführen.



Pressekontakt:
KÜS
Hans-Georg Marmit
06872/9016-380
presse@kues.de

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