fit und munter - Mit Krach ins neue Jahr?

fit und munter

Mit Krach ins neue Jahr?

Auch zum Jahreswechsel gilt die Hausordnung

Silvester ist nur einmal im Jahr, da wird man doch mal richtig feiern dürfen - oder nicht? Zwar ist die Nacht des Jahreswechsels traditionell mit viel Knallerei bis in die frühen Morgenstunden verbunden. Dennoch sollte man nicht die Nacht zum Tag machen, denn auch am 31. Dezember gelten die Ruhezeiten, warnt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Es ist wissenschaftlich nachgewiesen: Lärm macht krank. Je nach Zustand des eigenen Nervenkostüms wird er als störend empfunden, besonders, wenn er aus der unmittelbaren Umgebung, der Nachbarschaft, kommt. "Zu diesem Thema gibt es eine ganze Reihe an Vorschriften", betont Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung: "Die Lärmschutzverordnungen und -satzungen der Gemeinden, die Feiertagsschutzverordnung und das Ordnungswidrigkeitengesetz - um nur ein paar Beispiele zu nennen." Sie alle sollen zu einem angemessen ruhigen Miteinander im Alltag beitragen. Denn besonders in der Nachbarschaft muss Rücksichtnahme groß geschrieben werden.

Ruhezeiten
In der Regel gelten die Ruhezeiten, d.h. Zimmerlautstärke, wochentags zwischen 22.00 und 7.00 Uhr (an Samstagen: 19.00 bis 8.00 Uhr), mittags von 13.00 bis 15.00 Uhr und ganztägig an Sonn- und Feiertagen. Bundesweit einheitliche Ruhezeitenregelungen gibt es nicht, sie können sich je nach Land und Gemeinde unterscheiden. Auch in der Hausordnung kann davon abweichend festgelegt werden, wann sich die Bewohner mit Zimmerlautstärke zu begnügen haben. Die staatlich verordneten Ruhezeiten kann man bei der jeweiligen Gemeinde erfragen, zuständig sind dabei das Ordnungsamt oder die Umweltbehörde. Auskunft über die Hausordnung erteilt die Hausverwaltung oder der Hausmeister.

Ausnahme an Silvester?
Selbstverständlich gibt es Ausnahmen von der Ruhezeitenregelung - vor allem an Silvester, das traditionell mit viel Knallerei und damit Lärm verbunden ist. Doch auch in der Neujahrsnacht darf die Nacht nicht zum Tag werden. Offiziell gelten die Ruhezeiten der Gemeinden oder der Hausordnung nämlich weiterhin. Dennoch wird niemand an Silvester verlangen können, dass ab 22.00 Uhr Zimmerlautstärke herrscht, andererseits sollte nach ein Uhr das Jahr ausreichend begrüßt worden sein. "Wenn Sie eine große Silvesterparty planen, ist es sinnvoll, die Nachbarschaft frühzeitig zu informieren", so der Rat von Anne Kronzucker. "Das Verständnis steigt dann meist und vielleicht können Sie um Mitternacht alle gemeinsam auf ein gutes Neues Jahr anstoßen."
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de
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Kurzfassung:
Auch an Silvester gelten die Ruhezeiten
Warum nicht gleich mit der Nachbarschaft feiern?

Silvester ist nur einmal im Jahr; da wird man doch mal richtig feiern dürfen - oder nicht? Zwar wird das Neujahrsfest traditionell mit viel Knallerei bis in die frühen Morgenstunden begangen, dennoch sollte man die Nacht nicht zum Tag machen. Auch am 31. Dezember gelten die Ruhezeiten, warnt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Offizielle Ruhezeiten, d.h. Zimmerlautstärke, sind wochentags am Abend zwischen 22.00 und 7.00 Uhr (an Samstagen: 19.00 bis 8.00 Uhr), mittags von 13 bis 15 Uhr und ganztägig an Sonn- und Feiertagen. Dabei gibt es aber bundesweit keine einheitlichen Regelungen, sie können sich je nach Land und Gemeinde unterscheiden. Dennoch wird niemand an Silvester verlangen können, dass ab 22.00 Uhr Zimmerlautstärke herrscht, andererseits sollte nach ein Uhr das Jahr ausreichend begrüßt worden sein. Wer eine große Silvesterparty plant, informiert die Nachbarschaft am besten frühzeitig - und stößt vielleicht um Mitternacht gemeinsam mit den Hausbewohnern auf ein gutes Neues Jahr an.
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