fit und munter - Deutscher Ethikrat empfiehlt gesetzliche Regelung der Spende und Adoptionüberzähliger Embryonen

fit und munter

Deutscher Ethikrat empfiehlt gesetzliche Regelung der Spende und Adoptionüberzähliger Embryonen


In seiner heute ver
der Deutsche Ethikrat Empfehlungen zur gesetzlichen Regelung der
Embryospende, Embryoadoption und
vor.

Sp
sogenannter

sind grundlegende Fragen der Lebens- und Entwicklungschancen von
Kindern, elterlicher Verantwortung und famili
verbunden. Der Deutsche Ethikrat h
Rahmenbedingungen f
festzulegen.

Fortpflanzung, verstanden als das Zeugen und Aufziehen von
Kindern, ist ein hochrangiges individuelles und soziales Gut.
Fortpflanzungsfreiheit hat vor diesem Hintergrund eine hohe ethische
Bedeutung. Sie wird allerdings begrenzt durch die damit verbundene
Verantwortungsbeziehung zwischen Partnern sowie Eltern und Kind. Die
elterliche Verantwortung beginnt bereits bevor das Kind gezeugt wird.

Mit einer Embryospende/Embryoadoption k
verbunden sein: etwa durch die Vervielf
durch unterschiedliche Vorstellungen dar
soll, oder durch das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung,
das von gro
sein kann.

Das Kindeswohl ist wesentliche normative Ma
Ausgestaltung der Embryospende/Embryoadoption. Vor diesem Hintergrund
empfiehlt der Deutsche Ethikrat:

Die Abgabe und
gesetzlich klar und jeweils dauerhaft geregelt werden. Willigen beide
Spenderelternteile ein, einen Embryo f
Frau freizugeben, damit das Empf
Verantwortung auf Dauer
Spenderpaar im Falle des Embryotransfers auch keine Elternrechte und
-pflichten mehr haben. Entsprechend sollte dem Empf
Zeitpunkt des Embryotransfers die rechtliche Elternschaft
werden.

Es sollten nur
hei
Behandlung des Paares, f
mehr verwendet werden k

Angesichts der besonderen Herausforderungen f
sollten Aufkl
den Wunsch- bzw. Empf
psychosoziale Aspekte der Embryospende und Embryoadoption umfassen.
Dabei ist das Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung zu
ber

Es sollte eine zentrale Einrichtung damit betraut werden, die
Zuordnung von Spender- und Wunscheltern nach ausgewiesenen Kriterien
vorzunehmen und zu dokumentieren. Die Kriterien sind am Wohl des
Kindes auszurichten. Die Einrichtung sollte ebenfalls die Zahl der
freigegebenen Embryonen, die Zahl der Embryotransfers und der
transferierten Embryonen sowie die Zahl der Schwangerschaften und
Geburten dokumentieren.

Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung ist zu
gew
einer zentralen Dokumentationsstelle vor, bei der jeder ab Vollendung
des 16. Lebensjahres das Recht hat Auskunft zu erhalten, ob und
welche Informationen zu seiner genetischen Herkunft vorhanden sind.

Die Spende von Embryonen kann zumindest einigen
Embryonen Lebenschancen er
von Personen erf
wollen. Je h
ansetzt, desto wichtiger ist es, die Entstehung
Embryonen zu vermeiden. Gleichzeitig gibt es gute Gr

Reproduktionsmedizin entstanden sind, eine vorhandene
Lebensperspektive nicht zu verwehren.

Der Ethikrat empfiehlt in diesem Zusammenhang, die Auslegung der
f

Embryonenschutzgesetzes gesetzlich klarzustellen. 14 Mitglieder des
Deutschen Ethikrates empfehlen eine Klarstellung im Sinne einer
strikten Auslegung, 12 Ratsmitglieder im Sinne einer erweiterten
Auslegung.

Der vollst
http://ots.de/XQP6Z.



Pressekontakt:
Ulrike Florian
Referentin f

Deutscher Ethikrat
J
D-10117 Berlin

Tel: +49 (0)30/20370-246
Fax: +49 (0)30/20370-252
E-Mail: florian@ethikrat.org
URL: http://www.ethikrat.org
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