fit und munter - Falsch gezündet: 10.000 Euro Strafe fürs Böllern vor Silvester

fit und munter

Falsch gezündet: 10.000 Euro Strafe fürs Böllern vor Silvester


Feuerwerk zu Silvester: Das Abbrennen von
Pyrotechnik und Co. ist nur f

Hohe Bu
bis zu 10.000 Euro kosten

Haftstrafen m
oder Feuerwerksk

F
strenge Regeln. So d
zwischen dem 31. Dezember 14:00 Uhr und dem 1. Januar 6:00 Uhr
gez
aber variieren. Berliner zum Beispiel haben von 18:00 Uhr bis 07:00
Uhr Zeit, das neue Jahr zu begr
des Verbands f
(http://bussgeldkatalog.org) Mathias Voigt gibt allerdings zu
bedenken: "Wer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben h
Feuerwerksk
erforderliche Genehmigung zur Explosion bringt, muss laut
Sprengstoffgesetz und Sprengstoffverordnung mit Strafen bis zu 10.000
Euro rechnen."

Strafen liegen je nach Bundesland zwischen 200 und 10.000 Euro

Die einzelnen Bundesl
Strafvorgaben abweichen und eigene Bu
B. Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen das Abbrennen von
Feuerwerken nach eigenen Vorgaben. In NRW kostet dadurch das
Entfachen eines Feuerwerks ohne rechtzeitige Anzeige bis zu 2.600
Euro. In Brandenburg wird das Anz
Feuerwerksk
Euro bestraft. Die Hamburger Beh
vorschriftsm

H

Wird ein nicht zertifizierter Knallk
zu dreij
allerdings zu Personen- oder Sachsch
f
bevor. Auch das Abbrennen von Pyrotechnik in unmittelbarer Umgebung
von Kirchen, Krankenh
Fachwerkh

Legale Feuerwerksk
CE-Kennzeichnung. Dahinter befindet sich eine vierstellige Nummer,
aus der hervorgeht, welche Stelle die Konformit
der Regel erfolgt dies durch die Bundesanstalt f
und -pr

Mehr Informationen zum Thema Feuerwerk, k
umwelt.bussgeldkatalog.org/feuerwerk-sprengstoff nachlesen.

Hintergrund:

Das Infoportal Bu
Verkehrsteilnehmern auf einen Blick alle wichtigen Informationen rund
um Bu

Rechtsexperten ist mit der neuesten Gesetzeslage genau vertraut: Vor
allem s
Punktereform 2014 werden im Online Ratgeber kompakt und verst
erkl
Verkehrspolitik e.V. herausgegeben. Ziel des Verbandes ist es,
praxisnahe und b
unabh
unterst



Pressekontakt:

Ansprechpartner: Mathias Voigt
E-Mail: presse@bussgeldkatalog.org
Telefon: 030/208981286
Internet: www.bussgeldkatalog.org/presse
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