fit und munter - Bestimmte Brillen aus dem Internet ab 2016 nur noch mit Warnhinweis

fit und munter

Bestimmte Brillen aus dem Internet ab 2016 nur noch mit Warnhinweis


Der Zentralverband der Augenoptiker und
Optometristen (ZVA) hat deutsche Internetanbieter von
Gleitsichtbrillen dazu aufgefordert, Kunden im Rahmen ihres Angebots
bereits
informieren. Die Kennzeichnung muss bis zum 31. Dezember 2015
erfolgen.

"Der Verbraucher darf auch und gerade beim Kauf einer
Gleitsichtbrille nicht im Unklaren dar
welchen Einschr",
erkl"Das gilt insbesondere f
K
und Kunde gegeben ist. Notwendige Daten zur Herstellung einer
optimalen Gleitsichtversorgung k
einbezogen werden."

Bereits seit langem fordert der ZVA einen Warnhinweis f
Gleitsichtbrillen, deren Herstellung auf einer unzureichenden
Datenbasis erfolgt. Er erzielte im September 2014 einen wichtigen
Teilerfolg: Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig verpflichtete einen
Kieler Internetanbieter, seine Gleitsichtbrillen nur noch mit einem
Warnhinweis anzubieten.

Laut Gericht seien die Kunden k
dass die Benutzung von Gleitsichtbrillen im Stra
Gefahr darstellen k
Daten aus dem Brillenpass (einschlie
weitere wichtige Zentrier- und Messdaten verwendet wurden. Hierzu
z
vertikale Zentrierung der Brillengl

Eine Revision gegen das Urteil wurde vom OLG nicht zugelassen. Der
Internetanbieter legte daraufhin beim Bundesgerichtshof (BGH) in
Karlsruhe eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein.
Mit Beschluss vom 5. November 2015 wies der BGH diese
Nichtzulassungsbeschwerde zur
damit rechtskr
die Angebote f
Hornaushautscheitelabstandes, der Fassungsvorneigung und der
Einschleifh
Warnhinweis zu versehen.

Dasselbe gilt aus Sicht des ZVA f
Internet Gleitsichtbrillen vergleichsweise anbieten. Sie wurden daher
aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2015 ihre Internetauftritte
dahingehend anzupassen und die Kunden bereits bei der
Angebotsformulierung
Brillen zu informieren.

Hinweis an die Redaktionen:

Der ZVA hat in seinem Schreiben den Unternehmen die folgende
Formulierung des Warnhinweises vorgeschlagen: "Die von uns
angebotenen Gleitsichtbrillen werden ohne individuelle
Ber
Fassungsvorneigung und der Einschleifh
deshalb die Nutzung dieser Brillen im Stra
darstellen kann."

Der Warnhinweis darf von den Anbietern keinesfalls so formuliert
werden, dass beim Kunden der Eindruck entsteht, das Tragen von
Gleitsichtbrillen stelle generell eine Gefahr im Stra



Ihr Ansprechpartner f
Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen
Ingo R
Alexanderstra
Tel.: 0211/863235-0, Fax: 0211/863235-35
www.zva.de, presse@zva.de
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