fit und munter - Neue Rabattverträge können für Patienten zu Umstellungen bei Präparaten und Zuzahlungen führen (FOTO)

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Neue Rabattverträge können für Patienten zu Umstellungen bei Präparaten und Zuzahlungen führen (FOTO)



Millionen gesetzlich versicherter Patienten müssen damit rechnen,
dass sie andere Arzneimittel als bisher beim Einreichen ihrer Rezepte
in der Apotheke bekommen. Auch der Umfang der gesetzlichen
Zuzahlungen pro verordnetem Medikament kann sich verändern. Grund
dafür ist, dass viele Krankenkassen zum 1. Juli neue Rabattverträge
mit pharmazeutischen Herstellern abgeschlossen haben, die in der
Apotheke Vorrang haben. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband
(DAV) aufmerksam. Nach Berechnungen des DAV ist derzeit knapp jedes
dritte Rabattarzneimittel von der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von
5 bis 10 Euro befreit (31 Prozent). Das entspricht 7.000 von
insgesamt 22.400 Rabattarzneimitteln. Allerdings kann dasselbe
Medikament je nach Krankenkasse und Rabattvertrag verschiedenen
Regelungen unterliegen.

Neben neuen Rabattverträgen werden am 1. Juli erstmals auch
Festbeträge für vier Wirkstoffe festgelegt. Festbeträge sind
Erstattungshöchstbeträge, die krankenkassenübergreifend wirken. Liegt
der vom Hersteller festgelegte Arzneimittelpreis über solch einem
Festbetrag, müssen sog. Aufzahlungen (Mehrkosten) vom Patienten
zusätzlich zu den gesetzlichen Zuzahlungen entrichtet werden.
Allerdings können einzelne Krankenkassen bei Arzneimitteln, über die
sie Rabattverträge mit Herstellern abgeschlossen haben, einen
Mehrkostenverzicht für ihre Versicherten aussprechen. Für die
Apotheken haben Festbetragssenkungen übrigens auch schmerzhafte
Nebenwirkungen: Ein Lagerwertverlust entsteht dann, wenn Arzneimittel
vor dem Stichtag zu einem höheren Preis vom Hersteller beschafft
wurden, als sie danach mit der Krankenkasse abgerechnet werden
können.

Grundsätzlich sind alle Apotheken gesetzlich verpflichtet, die
Zuzahlungen für die gesetzlichen Krankenkassen von den Versicherten
einzufordern und weiterzuleiten. Mit 2,03 Mrd. Euro erreichten die
Patientenzuzahlungen im Jahr 2014 einen neuen Höchststand zugunsten
der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Rechnerisch fallen im
Durchschnitt 2,70 Euro pro Packung an. Der Apotheker erkennt durch
sein Computerprogramm, ob ein Präparat zuzahlungspflichtig oder
-befreit ist. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten 10
Prozent des Preises zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro, höchstens
dürfen es 10 Euro sein. Die Zuzahlung ist begrenzt auf die
tatsächlichen Kosten des Medikaments.

Eine Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln auf
www.aponet.de



Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse@abda.de

Christian Splett, Pressereferent, 030 40004-137, c.splett@abda.de
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