fit und munter - ZVA fordert verpflichtenden und altersunabhängigen Wiederholungssehtest für Inhaber eines Führerscheins (FOTO)

fit und munter

ZVA fordert verpflichtenden und altersunabhängigen Wiederholungssehtest für Inhaber eines Führerscheins (FOTO)



Der Zentralverband der Augenoptiker erneuert anlässlich der
Verkehrsminister-Konferenz, die am 1. und 2. Oktober in Kiel
abgehalten wird, seine Forderung zur Einführung eines
verpflichtenden, regelmäßigen und altersunabhängigen
Wiederholungssehtestes für alle Inhaber eines Führerscheins nach der
Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Verschiedene Auswertungen von Verkehrsunfällen und Studien
belegen, dass nicht zuletzt angesichts der demografischen Entwicklung
in Deutschland die Notwendigkeit eines verpflichtenden
Wiederholungssehtestes steigt. Zudem zeigen die Erfahrungen und die
Ergebnisse der täglichen Augenprüfungen der Augenoptiker, dass in
Anbetracht der unterschiedlichen Fehlsichtigkeiten und deren Zunahme
in der gesamten Bevölkerung, eine regelmäßige Prüfung der Sehleistung
auch unabhängig vom Alter des Führerscheininhabers eingeführt werden
muss. In Deutschland nimmt die Zahl der Kurzsichtigkeiten (Myopien)
aus verschiedenen Gründen zu. Eine Myopie entwickelt sich meistens in
der Jugend und verstärkt sich oft bis zu einem Alter von bis zu 28
Jahren. Seitdem der Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17" ins
Dauerrecht übertragen wurde, können Jugendliche bereits mit 15 oder
16 Jahren den Führerscheinsehtest machen - und sich mit einer sich
entwickelnden Myopie und einer unzureichenden Sehleistung ans Steuer
setzen. Auf der anderen Seite haben Untersuchungen des Statistischen
Bundesamtes ergeben, dass über 64-jährige Pkw-Fahrer, die in einen
Unfall verwickelt waren, zu 67 Prozent die Hauptschuld an dem Unfall
trugen. Bei den mindestens 75-Jährigen wurde sogar drei von vier
unfallbeteiligten Pkw-Fahrern die Hauptschuld am Unfall zugewiesen.

In Hamburg sind in der Zeit von 2006 bis 2011 die Verkehrsunfälle
mit Seniorenbeteiligung um knapp 44 Prozent gestiegen.
Hauptverursacher waren zu fast 62 Prozent Senioren. Im Vergleich zu
den Verkehrsunfällen ohne Beteiligung von Senioren endeten die
Unfälle häufiger mit einem Personenschaden (Verkehrsberichte der
Stadt Hamburg 2010, 2011).

Die Unfallursachen bei von Senioren verursachten Verkehrsunfällen
deuten laut Statistischem Bundesamt dabei eher auf altersbedingte
Einschränkungen der Wahrnehmungsfähigkeit als auf leichtsinniges
Verhalten hin. Für ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod ist das keine
Überraschung: "Ab einem Alter von etwa 60 Jahren lassen nachweislich
Sehfunktionen wie die Tagessehschärfe, das Kontrastsehen oder das
Dämmerungssehen nach. Das ist an sich kein Problem, wenn die
Sehleistung regelmäßig geprüft und eine Fehlsichtigkeit, die sich
entwickelt hat, entsprechend korrigiert wird."

Zeitraum von 15 Jahren viel zu lang

Ein Zeitraum zwischen den Wiederholungsprüfungen von 15 Jahren,
wie er vor der Minister-Konferenz genannt wurde, ist jedoch viel zu
lang. Neben der Kurzsichtigkeit kann sich auch insbesondere das
Sehvermögen von Autofahrern zwischen 40 und 50 Jahren schnell
verändern, weil eine zunächst kompensierte leichte Weitsichtigkeit
durch die einsetzende "Alterssichtigkeit" nicht mehr ausgeglichen
werden kann. "Die Bereitschaft, mit einem schnellen Sehtest
Gewissheit zu bekommen, ist allerdings gerade in dieser Altersgruppe
nicht sonderlich ausgeprägt", erklärt Truckenbrod wohlwissend, dass
Brillenträger sensibler mit diesem Thema umgehen und sich im
Durchschnitt alle drei Jahre die Augen prüfen lassen.

89 Prozent der Deutschen und 86 Prozent der über 60-jährigen in
Deutschland befürworten die Einführung eines verpflichtenden
Wiederholungssehtestes (tns emnid im Auftrag der ERGO Versicherung,
06/2011), zu dem es keine Alternative gibt, da sich Fehlsichtigkeiten
meist schleichend und daher zunächst unbemerkt entwickeln. Deswegen
ist die nachlassende Sehkraft ein immenser Risikofaktor für alle
Verkehrsteilnehmer, im Besonderen für die älteren Autofahrer.

"In 14 EU-Mitgliedsstaaten gibt es bereits Wiederholungssehteste
in unterschiedlichen Ausgestaltungen. Der ZVA fordert eine solche
Regelung in Deutschland seit vielen Jahren. Ich hoffe auf und
appelliere an den gesunden Menschenverstand der Minister, sich diesem
Thema ihrer Tagesordnung ganz besonders zu widmen und den
regelmäßigen Wiederholungssehtest im Gesetzt zu verankern - im Sinne
der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer!", fordert Truckenbrod.



Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:

Zentralverband der Augenoptiker
Ingo Rütten
Alexanderstraße 25a, 40210 Düsseldorf,
Tel.: 0211/863235-0, Fax: 0211/863235-35
www.zva.de, presse@zva.de
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