fit und munter - Zuschüsse zum Zahnersatz

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Zuschüsse zum Zahnersatz

Kostenkontrolle beim Zahnersatz
Wer zum Beispiel eine Krone aus Vollkeramik statt der vorgesehenen Metallkrone mit Keramikverblendung wählt, schließt mit seinem Zahnarzt eine Vereinbarung über höhere Kosten ab. Darin erklärt sich der Patient zur Kostenübernahme bereit, die von der Krankenkasse nicht erstattet werden. Wenn regelmäßige Behandlungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren nachgewiesen werden, erhöht sich der Zuschuss der Krankenkassen zum Zahnersatz um 20 Prozent. Können diese Kontrolluntersuchungen über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden, erhöht sich der Zuschuss der Krankenkasse um 30 Prozent. Um die Zahnersatzkosten exakt zu ermitteln, ist es sinnvoll zum Heil- und Kostenplan des Zahnarztes einen Kostenvoranschlag des Labors einzusehen.
Was wichtig für die Abrechnung der Zahnprothetik ist, erklärt das Dentallabor Erno Büll aus Norderstedt.

Kostenkontrolle beim Zahnersatz

Ist ein Teil des Zahns abgebrochen, wird er durch eine Krone ersetzt. Dazu kann eine Teil- oder Vollkrone eingesetzt werden. Wenn der Zahnnerv abgestorben ist, kann man den Zahn mit einem Wurzelstift stützen und die Krone dadurch befestigen. Der Eigenanteil der Kosten lässt sich mit einer Zahnzusatzversicherung abdecken. Eine Zusatzversicherung lohnt sich vor allem für Patienten, die sich beim Zahnersatz nicht auf die günstigste Lösung beim Zahnersatz entscheiden wollen. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit Zahnersatz sind als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung abzugsfähig, auch die Mehrkosten für eine aufwendigere Behandlung. Zum Beispiel über einen Kostenvergleich verschiedener Dentallabore. Da die Laborkosten bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten ausmachen, lassen sich hier Kosten einsparen. Manchmal ist es auch möglich, die Zahnbehandlung in Teilschritten durchführen zu lassen, sodass man längerfristig planen kann bzw. in Raten zahlt.
Der Zahnarzt übernimmt für den Zahnersatz eine zweijährige Garantie. Dazu ist er per Gesetz verpflichtet. Er hat die Pflicht, bei Problemen den Zahnersatz nachzubessern oder neu anzufertigen.

Für ausführliche Informationen zu sämtlichen Dienstleistungen steht das Dentallabor Büll aus Norderstedt jederzeit gerne zur Verfügung.



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